Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

45. Hausärztinnen- und HausärztetagDas GVSG endlich auf den Weg bringen!

Auch wenn es viele Baustellen gibt – vor allem das GVSG muss endlich auf den Weg gebracht werden. Diese Forderung ist für den Hausärztinnen- und Hausärzteverband zentral. Allerdings sind Anpassungen nötig, mahnten die Bundesvorsitzenden am Donnerstag (19.9.).

Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier bei der Vorstellung ihres Berichtes zur Lage am Donnerstag (19.9.) in Berlin.

Berlin. Immer noch dümpelt das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vor sich hin – ein Unding für den Hausärztinnen- und Hausärzteverband. „Wir müssen maximal Druck machen, damit es überhaupt kommt“, warnte Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes beim 45. Hausärztinnen- und Hausärztetag in Berlin. Das Gesetz wandere in der Prioritätenliste der Ampelkoalition immer weiter nach unten.

Das GVSG sei das wichtigste Anliegen der Hausärztinnen und Hausärzte, es müsse noch in dieser Legislatur kommen. Dabei seien allerdings nach wie vor Anpassungen am Gesetz notwendig – insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung der Entbudgetierung, so Buhlinger-Göpfarth weiter. Damit das GVSG die gewünschte Wirkung für die Hausarztpraxen entfaltet, stellte Buhlinger-Göpfarth vier Forderungen auf:

  • Eine Entbudgetierung etablieren, bei der dafür gesorgt wird, dass alle hausärztlichen Leistungen voll bezahlt werden – nicht nur die aus dem EBM Kapitel 3 sowie die Hausbesuche,
  • Die HZV-Fälle müssen bei der Vorhaltepauschale berücksichtigt werden,
  • Eine Bonifizierung der HZV. Das können 30 Euro sein (wie im Referentenentwurf) oder die Aufnahme der HZV in das Bonusprogramm der Kassen,
  • Die Einführung eines Patienten-Praxis Kontakts: Die hausärztliche Versorgung der Zukunft ist Teamarbeit.

Sollte die Entbudgetierung nicht kommen, würden in Praxen bald das Licht ausgehen, warnte Buhlinger-Göpfarth. Vor allen Dingen in Berlin und Hamburg müssten die Hausärztinnen und Hausärzte mit Fallwerten leben, mit denen ihre Praxen nicht mehr betriebswirtschaftlich geführt werden könnten.

Hausärztliche Versorgung durch Kliniken? Eine “Illusion”

Das GVSG ist das wichtigste Gesetz, stimmte Dr. Markus Beier, Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, zu, allerdings gebe es noch mehr Baustellen. Dass eine Krankenhausreform nötig ist, wüssten die Hausärztinnen und Hausärzte aus ihrer täglichen Arbeit. So, wie das Gesetz zur Krankenhausreform jetzt ausgestaltet sei, sei es undurchschaubar.

Das Kliniken Lücken in der hausärztlichen Versorgung schließen könnten, sei eine Illusion, erklärte Beier. Im Gegenteil – die Kliniken, die dann ein Auge auf hausärztliche Versorgung werfen würden, seien eben nicht solche auf dem Land, sondern welche aus Ballungsgebieten. Diese würden dann auch keine umfassende hausärztliche Versorgung anbieten (wie etwa Palliativversorgung, Hausbesuche etc.), sondern unpersönliche Versorgung nach Schema F.

Die Gefahr von Rosinenpickerei sei groß. Die Folge sei klar: Die übrig gebliebenen Hausarztpraxen bekämen noch mehr zu tun, da sie die Lücken der Kliniken schließen müssten. Dieser Part, forderte Beier, müsse aus dem Gesetz gestrichen werden!

Paradebeispiel für Ressourcenverschwendung

Ein weiteres Paradebeispiel für Ressourcenverschwendung sei das „Gesunde-Herz-Gesetz. Jenseits der Evidenz werde versucht, massenweise Screenings durchzuführen oder vorzuschreiben, wann Medikamente zu verordnen sind. Der Widerstand, das habe sich hier gezeigt, lohne sich, meinte Beier.

Dank der Interventionen des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes und anderer Akteure sei die Rolle des GBA im Kabinettsentwurf deutlich gestärkt worden. Auch eine staatlich festgelegte Grenze, wann Statine zu verordnen sind, werde es nicht geben. Es gebe deshalb Hoffnung, dass sich das Gesunde-Herz-Gesetz noch weiter verändert werden kann, sagte Beier.

Bezüglich der Einführung der elektronischen Patientenakte (E-PA) zeigte sich Beier ernüchtert. Dabei seien die Hausärztinnen und Hausärzte die ersten gewesen, die der Einführung der E-PA gegenüber offen gewesen waren. Jetzt stelle sich die Lage so dar, dass nur ein Bruchteil der Praxisverwaltungssysteme die eh schon niedrigen Standards der E-PA erfüllen würden. Dabei hätten die Praxen – schon gar nicht während der Infektsaison – keine Ressourcen frei, um sich mit den Fehlern der E-PA zu beschäftigen.

Masterplan Medizinstudium: Machen statt meckern

Erneut erinnerte Beier außerdem an den Masterplan Medizinstudium 2020, der die hausärztlichen Delegierten bat: Wenn Landespolitiker sich beschweren, dass bei ihnen die hausärztliche Versorgung wegbricht, sollen sie daran erinnert werden, die Umsetzung des Masterplans nicht mehr weiter zu verhindern.

Buhlinger-Göpfarth warnte auch vor der schleichenden Aushöhlung der Honorartrennung zwischen Haus- und Gebietsärzten. Immer mehr hausärztliche Sitze würden besetzt, ohne dass dort hausärztliche Versorgung stattfinde. Die KVen, forderte Buhlinger-Göpfarth, müssten dafür sorgen, dass auf Hausarztsitzen auch hausärztliche Versorgung erfolge.

Neues Projekt: Team-Infekt-Sprechstunde

Angesichts des mageren Abschlusses der Honorarverhandlungen von 3,85 Prozent mahnte Beier: „Wir haben nur eine Chance, nämlich die HZV auszubauen.“ Diese sei innovativ. Im Übrigen habe der Verband viele innovative Projekte auf den Weg gebracht. Erst gerade habe das Institut für die hausärztliche Fortbildung (IHF) mit der Team-Infekt-Sprechstunde (TISS) das Teampraxismodell mit Leben gefüllt.

Hier würden nichtärztliche Fachkräfte mit möglichst wenig ärztlicher Unterstützung die Infektsprechstunde durchführen und damit die Hausärztinnen und Hausärzte entlasten. Projekte mit Strahlkraft seien auch die VERAH oder der Werkzeugkasten für junge Kolleginnen und Kollegen, der gerade sein zehnjähriges Jubiläum gefeiert habe.

Für die kommenden Bundestagswahlen mahnten Beier und Buhlinger-Göpfarth: „Wir müssen mehr in diesen Wahlprogrammen mit unseren hausärztlichen Themen und der Förderung der hausarztzentrierten Versorgung erscheinen!“ Und das GVSG müsse noch in dieser Legislatur auf den Weg gebracht werden. Diese Forderung bekräftigte die Delegiertenversammlung auch mit einem einstimmig angenommenen Leitantrag.

Bundegesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte beim späteren Festabend: “Sie können sich darauf verlassen – das GVSG wird kommen.” Die Verbesserungen für Hausärztinnen und Hausärzte stünden nicht zur Diskussion.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.