01648 EBMErstbefüllung der E-PA weiter abrechenbar
Das war zu erwarten: Die Pauschale für die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte (E-PA) ist auch im neuen Jahr weiterhin und zunächst bis Ende 2025 berechnungsfähig.
Das war zu erwarten: Die Pauschale für die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte (E-PA) ist auch im neuen Jahr weiterhin und zunächst bis Ende 2025 berechnungsfähig.
Ein Brief des Gesundheitsministeriums zur Einführung der elektronischen Patientenakte (E-PA) hat für Verwirrung gesorgt. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert das Informationschaos als „abenteuerlich“. Immerhin: Am 4. Dezember wird es erste Einblicke in E-PA-Module einiger PVS geben.
Spritzen setzen, Blut abnehmen, Medikamente verabreichen - gegen den Willen der Betroffenen. Das geht bisher ausschließlich im Krankenhaus. Das muss sich ändern, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Gesundheitsminister Lauterbach bringt sein Prestigeprojekt trotz des Bruchs der Ampel-Koalition ins Ziel: Eine Neuaufstellung der Kliniken ist nach langem Gezerre beschlossene Sache. Kritische Passagen sind bestehen geblieben.
Die Digitalisierung in den Praxen schreitet voran: Nicht nur das E-Rezept oder die E-AU erfreuen sich großer Beliebtheit, auch die Kommunikation mit den Patienten wird digitaler. In den Krankenhäusern allerdings tut sich laut einer Umfrage bei der Digitalisierung nichts.
Auf diesen Seiten stellt die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) neueste medizinische Erkenntnisse vor, die für den Praxisalltag der Hausärztinnen und Hausärzte relevant sind.
Um die GOÄ Nr. 4 gibt es häufig Streit. Das liegt mitunter an unterschiedlichen Interpretationen von Normgeber, Versicherungen sowie Ärzten.
"Warum soll es gerade mich treffen, was ist in meiner Praxis schon zu holen?" So denken viele über Cyberkriminalität. Doch damit schätzen sie das Problem falsch ein. Zum einen kennt der Angreifer die einzelne Praxis gar nicht, zum anderen sind solche Attacken heutzutage keine Seltenheit mehr.
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