Auf beharrlichen Druck unseres Verbandes flossen sieben Delegiertenbeschlüsse in den ersten Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) ein. Dass an vielen Stellen noch Anpassungsbedarf besteht, ist klar. Genauso klar ist aber, dass die Verbesserungen schnell in den hausärztlichen Praxen ankommen müssen.
Darüber, dass die Warnungen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) vor einem eklatanten Hausärztinnen- und Hausärztemangel völlig berechtigt sind, besteht Einigkeit.
Während unserer Frühjahrstagung Mitte April wurde eine zweite Fassung des Entwurfs für das GVSG (siehe Artikel “Nichtstun ist keine Option mehr!“) bekannt, aus dem vier große Vorhaben gestrichen wurden: die Gesundheitskioske, die Primärversorgungszentren, die Gesundheitsregionen sowie die Förderung zusätzlicher Medizinstudienplätze.
Die für uns Hausärztinnen und Hausärzte wichtigsten Punkte sind aber weiter enthalten. Dazu zählen neben der Entbudgetierung nach dem Modell MGV plus unter anderem die Anhebung der Bagatellgrenze bei Regressverfahren, die Stärkung der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung und die Vorhaltepauschale.
Hier muss sicher nachjustiert werden, damit die hausärztliche Versorgung tatsächlich nachhaltig gestärkt wird. Wichtig wird dann sein, dass die nötigen Reformen schnell in die Umsetzung gehen.
Jetzt ist es an der Zeit, dass wir alle zusammen die Ärmel hochkrempeln! Das ist eine historische Chance für die Ampelregierung, eines der zentralsten Themen der Bürgerinnen und Bürger anzugehen und dafür zu sorgen, dass die Patientinnen und Patienten sich auch in Zukunft auf eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung verlassen können.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Markus Beier und Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
Bundesvorsitzender und Bundesvorsitzende Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.