Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG)Mit dem Versorgungsgesetz die hausärztliche Versorgung stärken

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) verfolgt unter anderem das Ziel, die hausärztliche Versorgung zu stärken und auch künftig flächendeckend zu gewährleisten. Das begrüßt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband ausdrücklich und hat in seiner Stellungnahme Regelungen des GVSG kommentiert und konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt.

Die Regelung für den Bonus für HZV-Versicherte etwa müsse so ausgestaltet werden, dass alle Versicherten die Chance auf den Bonus erhalten. In der jetzigen Formulierung gebe es das Risiko, dass der Kreis der anspruchsberechtigten Versicherten zu stark eingegrenzt werde.

Weitere Konkretisierungen betreffen die Gestaltung der jahresbezogenen Versorgungspauschale sowie der Vorhaltepauschale und der Entbudgetierung für Hausärzte.

red

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