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Hausärztinnen- und HausärzteverbandBeschlussübersicht Delegiertenversammlung

Hier finden Sie die Beschlussübersicht der Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes am 19./20. September 2024 in Berlin.

Einigkeit unter den Delegierten: Die meisten Beschlüsse wurden ohne Gegenstimme angenommen.

Leitantrag: GVSG jetzt umsetzen!

Die Krise der hausärztlichen Versorgung hält an. Die hohe Arbeitsbelastung und die unzureichende Vergütung führen dazu, dass hausärztliche Praxen früher aus der Versorgung ausscheiden, nicht ausreichend Nachwuchs gewonnen werden kann und die Frustration der Praxisteams hoch ist. Das GVSG hat zum Ziel, diese negative Entwicklung zu bremsen.

Aktuell ist jedoch nicht abzusehen, wann eine Umsetzung stattfindet. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnt vor einer Verschleppung und fordert die Ampel-Koalition auf, schnellstmöglich ihre Versprechungen einzulösen. Um die hausärztliche Versorgung kurzfristig zu stabilisieren, fordert die DV die folgenden Maßnahmen, die bei der Beschlussfassung des GVSG berücksichtigt werden müssen:

  1. Sicherung der Versorgungsqualität und zeitnahe Umsetzung: Das GVSG muss ohne Verzögerung umgesetzt werden, da jede Verzögerung die hausärztliche Versorgung weiter unter Druck setzt und die flächendeckende Versorgung gefährdet. Die derzeitige politische Fokussierung auf die Stärkung der stationären Versorgung, insbesondere der Krankenhäuser, vernachlässigt die Bedeutung der ambulanten Versorgung. Dabei wird oft übersehen, dass die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung vor allem von den hausärztlichen Praxen sichergestellt wird.
  2. Finanzielle Stabilität der Praxen: Die Regelungen zur Entbudgetierung müssen so ausgestaltet sein, dass die versprochene finanzielle Entlastung der hausärztlichen Praxen auch tatsächlich ankommt. Dazu genügt es nicht, ausschließlich die Leistungen des EBM-Kapitel 3 sowie die Hausbesuche zu entbudgetieren. Es müssen zudem auch die sonstigen Leistungen, die Kernbestandteil der hausärztlichen Tätigkeit sind (z. B. Psychosomatik, Sonografie uvm.), vollständig entbudgetiert werden. Eine aktuell drohende Verschlechterung der Vergütung dieser Leistungen wäre ein fatales Signal.
  3. Angemessene Vorhaltepauschalen: Die Vorhaltepauschalen müssen so ausgestaltet sein, dass die Versorgungsleistungen der hausärztlichen Praxen berücksichtigt werden, einschließlich derjenigen, die im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) abgerechnet werden. Da die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die HZV-Fälle nicht automatisch in ihre Berechnungen einbezieht, müssen diese Fälle im Gesetz explizit berücksichtigt werden.
  4. Jahrespauschale für eine klar definierte Patientengruppe: (…) ist ein immenser Innovationssprung im EBM. Sie entlastet durch die Reduktion medizinisch nicht zwingend erforderlichen Praxis-Patienten-Kontakte. Der Regelungsvorschlag im Kabinettsentwurf stellt sicher, dass die für die Jahrespauschale infrage kommenden Patientinnen und Patienten klar definiert werden. Eine mögliche Ausweitung oder Unschärfe dieses Patientenkreises lehnen wir ab, weil sie die Umsetzung verkomplizieren könnte.
  5. Langfristige Förderung der hausärztlichen Versorgung: (…) erfordert zusätzliche Maßnahmen über die Umsetzung des GVSG hinaus. Dazu gehört die dauerhafte Sicherstellung einer angemessenen Vergütung für die sprechende Medizin sowie bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dazu gehört auch, die hausärztliche Versorgung als Teamleistung mit weiteren qualifizierten nichtärztlichen Fachberufen zu ermöglichen und zu fördern.

Die Politik ist gefordert, über das GVSG hinaus eine nachhaltige Strategie zur langfristigen Sicherung der hausärztlichen Versorgung zu entwickeln. Leitbild hierfür sollte das HÄPPI-Konzept sein.

Stärkung der HZV jetzt starten

Die HZV ist die Basis für eine stabile, zukunftssichere, flächendeckende hausärztliche Versorgung. Die DV fordert deshalb den Gesetzgeber und die Kassen auf, die HZV als freiwilliges Primärarztsystem und nachweislich besseres Versorgungsangebot für Patientinnen und Patienten nachhaltig zu stärken und auszubauen.

Dies umfasst die Förderung der HZV, die Einführung eines HZV-Bonus für Versicherte, die Abkehr von Arzt-Patienten-Kontakten hin zum Praxis-Patienten-Kontakt sowie die Ausweitung der HZV-Verträge mit Anbindung von Facharztverträgen.

HÄPPI: Förderung und Ausweitung von Modellversuchen

Die DV fordert den Gesetzgeber und die Kassen auf, das HÄPPI-Konzept (“Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell”) aktiv zu fördern und den Rahmen zu schaffen, um bundesweit weitere Modellversuche zu initiieren.

Diese sollen flächendeckend ausgerollt und wissenschaftlich begleitet werden, um die Wirksamkeit und Praxistauglichkeit des HÄPPI-Konzeptes in verschiedenen Versorgungsumgebungen zu evaluieren.

Verhandlungen zum Orientierungswert durch die KBV

Die DV fordert die Mitglieder des Bewertungsausschusses und des Erweiterten Bewertungsausschusses auf, bei den zukünftigen Verhandlungen zum Orientierungswert (OPW) die massiven Kostensteigerungen in allen Bereichen des Praxismanagements (Personal, Mieten, Energie, Beschaffung, Digitalisierung etc.) angemessen zu berücksichtigen. Es muss sichergestellt sein, dass die Kostensteigerungen adäquat abgebildet werden, um eine stabile Versorgung sicherzustellen.

Hierfür müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verhandlungen des OPW kritisch hinterfragt und Vorschläge entwickelt werden, wie eine zielführende Verhandlung zur Berücksichtigung der Kostensteigerung in den Praxen gestaltet sein muss. Dabei müssen zusätzlich die Steigerungen bei der Vergütung der Arztleistungen berücksichtigt werden.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen ungeeignet sind, die real existierenden Kostensteigerungen in den Praxen angemessen zu berücksichtigen. Deshalb sind – insbesondere von der KBV – Vorschläge zu entwickeln, wie die Rahmenbedingungen der Verhandlungen zu verändern sind, um hier künftig angemessene Ergebnisse sicherzustellen.

Verhinderung neuer Doppelstrukturen in Notfallreform

Die DV fordert den Gesetzgeber auf, im Rahmen der geplanten Notfallreform die Einführung neuer Doppelstrukturen zu vermeiden und stattdessen eine ressourcenschonende Gestaltung der Notfallversorgung sicherzustellen.

Insbesondere der Aufbau eines 24/7-verfügbaren telemedizinischen Bereitschaftsdienstes sowie eines aufsuchenden Notdienstes, beides zu Zeiten, in denen hausärztliche Praxen regulär geöffnet sind, werden in aller Deutlichkeit abgelehnt. Benötigt wird stattdessen eine ressourcenschonende verbindliche Steuerung der Patientinnen und Patienten in die jeweils angemessene Versorgungsebene.

Regulierung und Schutz hausärztlicher Sitze

Die DV fordert die Selbstverwaltung auf Bundes- wie auf Landesebene auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass hausärztliche Sitze ausschließlich von Ärztinnen und Ärzten besetzt werden, die eine umfassende hausärztliche Versorgung anbieten.

Ggf. ist auch der Gesetzgeber gefordert, regulierende Maßnahmen zu ergreifen. Insgesamt muss sichergestellt werden, dass hausärztliche Sitze nicht für die Versorgung für Patientinnen und Patienten verloren gehen.

Hausärztliche Versorgung und HZV in Parteiprogramme aufnehmen

Die DV fordert die demokratischen, politischen Parteien der Bundesrepublik auf, sich in ihren Parteiprogrammen eindeutig und konkret zu ihren Vorstellungen einer zukünftigen ambulanten hausärztlichen Versorgung und zur hausarztzentrierten Versorgung mit freiwilligem Primärarztsystem zu positionieren.

Ablehnung der Durchführung von POC durch Apotheker

Die DV fordert den Gesetzgeber auf, die geplante Erweiterung der Befugnisse von Apothekern zur Durchführung von POC zu stoppen. Die Durchführung solcher Tests muss im Sinne der Patientensicherheit Ärzten vorbehalten bleiben, um eine indikationsbezogene sichere und fachgerechte Anwendung und Interpretation der Testergebnisse zu gewährleisten.

Zukunft der primärärztlichen Versorgung sichern!

Der Vorstand wird aufgefordert, das IHF zu bitten, auf der nächsten DV ein Fortbildungskonzept für den hausärztlichen Versorgungsbereich vorzulegen. Ein strukturiertes hausärztliches Fortbildungsangebot, das über verpflichtende Einzelthematiken hinaus (z. B. DMP- Fortbildungen) die ganze Bandbreite der hausärztlichen Tätigkeit abbildet, ist essenziell für die hausärztliche Handlungskompetenz und die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung. Das IHF soll mit der DEGAM ein spezifisches Kompetenzerhaltungsmodell entwickeln.

Dabei muss hausärztliche Fortbildung folgenden Grundsätzen entsprechen:

  1. Sie muss der hausärztlichen Arbeitsmethodik entsprechen.
  2. Sie muss sowohl aus der hausärztlichen als auch der Patientenperspektive erfolgen.
  3. Sie muss ermöglichen, sich in der Breite des Faches kompetent zu halten (Update Formate).
  4. Sie muss Fortbildungsbedarfe und -bedürfnisse befriedigen.
  5. Sie muss Zeit- und Ressourceneffektiv sein.
  6. Sie muss hinsichtlich von Interessen transparent und produktneutral sein.
  7. Sie sollte so weit wie möglich evidenzbasiert sein.
  8. Sie muss handlungsorientiert und umsetzbar sein.

Mehr Patientennähe und Versorgungsrealität in Aus-/Weiterbildung

Die DV fordert die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Universitäten auf, in der Ausbildung der Medizinstudierenden einen höheren Bezug zur Versorgungsrealität und der Häufigkeit von Erkrankungen einzubringen. Gleiches gilt für die Kammern in Bezug auf die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung.

Dies kann durch vertiefte und integrierte verbindende Strukturen zwischen Studium einerseits und Weiterbildung andererseits sowie durch eine verpflichtende kooperierende Integration der Studien- und Weiterbildungsinhalte zwischen den Lehrstühlen für Allgemeinmedizin, den Lehrpraxen, den Weiterbildungsverbünden und den Kompetenzzentren geschehen.

Keine Verkürzung der Weiterbildung Allgemeinmedizin

Die DV fordert die Bundes- und die Landesärztekammern auf, im Sinne des Positionspapiers des Forum Weiterbildung zu “Weiterbildungszeiten für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner” die Diskussionen über eine Verkürzung der Weiterbildungszeit in der Allgemeinmedizin zu beenden.

Sicherstellung eines erfolgreichen Starts der ePA

Die DV fordert den Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die elektronische Patientenakte (ePA) bis zum geplanten flächendeckenden Starttermin am 15. Februar 2025, voll funktionsfähig und sinnvoll nutzbar ist. Dabei müssen folgende Punkte besonders berücksichtigt werden:

Es muss sichergestellt sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend über die Funktionsweise und die Vor- und Nachteile der ePA informiert werden. Nur durch eine umfassende Aufklärung können Akzeptanz und Nutzung der ePA gefördert werden.

Die hausärztlichen Praxen werden zeitlich nicht in der Lage sein, mitten in der Infektsaison über die ePA zu informieren und es ist auch in keiner Weise ihre Aufgabe. Überdies müssen die Inhalte ebenso wie die damit verbundenen Einschränkungen der Medikationsliste kommuniziert werden.

Die ePA muss technisch so ausgereift sein, dass sie im Praxisalltag bestehen kann, dazu müssen beispielsweise schnelle und zuverlässige Zugriffszeiten gewährleistet sein und sie muss eine Volltextsuche enthalten. Bis die Volltextsuche vollständig nutzbar ist, muss gewährleistet sein, dass die Metadatenfelder der hochzuladenden PDF/A- Dokumente in den PVS einfach, automatisch und eindeutig ausgefüllt werden können.

Darüber hinaus muss die ePA in alle PVS nahtlos integriert werden, um einen reibungslosen Praxisbetrieb und die Nutzbarkeit im Versorgungsalltag zu gewährleisten.

Die Nutzung (Befüllung, Auswertung etc.) der ePA muss für alle beteiligten Leistungserbringenden angemessen honoriert werden. Wenn nicht alle Leistungserbringenden die ePA nutzen, wird die Relevanz für die Versorgung deutlich geringer sein.

Die ePA muss strukturierte Daten enthalten, die für die tägliche Versorgung relevant sind, wie etwa Medikationsmanagement und Laborbefunde. Unstrukturierte Datenformate (z. B. PDF-Dateien) sind in ihrer derzeitigen Form nicht ausreichend nutzbar und sollten so zeitnah wie möglich durch standardisierte, strukturierte Daten ersetzt werden.

Spätestens zum Start des elektronischen Medikationsplans (eMP) in der ePA, ab Mitte 2025, müssen die Prozesse und Verantwortlichkeiten rund um das Medikationsmanagement (also die Interaktion von elektronischer Medikationsliste und elektronischem Medikationsplan) eindeutig geklärt sein.

Wer hat darauf Zugriff? Wer darf welche Einträge verändern? Wer ist zu informieren? etc. Die nahtlose und automatische Synchronisation des Medikationsplans im PVS und der ePA muss dabei gewährleistet sein.

Förderung der Nutzung strukturierter Daten in der ePA

Die DV fordert den Gesetzgeber auf, zeitnah geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die in der ePA vorhandenen unstrukturierten Daten automatisiert in strukturierte Formate zu überführen.

Digitalisierung schnell umsetzen

Die DV fordert die Gematik und die Selbstverwaltung auf, alle relevanten Standardprozesse zu digitalisieren und in der Telematikinfrastruktur (TI) abzubilden, u. a.:

Alle Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie sonstigen Leistungen

  • Krankenhauseinweisungen
  • Kommunikation mit sonstigen Kostenträgern
  • Kommunikation mit öffentlichen Behörden
  • Formfreie Anfragen der Krankenkassen
  • Konsile, etc.

Weiterhin sind nur einige wenige Prozesse im Gesundheitswesen digitalisiert und oft nur teilweise. Damit die Digitalisierung ihr volles Potential entfalten kann, müssen möglichst alle Prozesse vollständig digitalisiert werden.

Es muss gewährleistet sein, dass die oben genannten Prozesse reibungslos und standardisiert innerhalb der TI ablaufen können, um die Effizienz der medizinischen Versorgung zu erhöhen und die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen zu fördern. Voraussetzung dafür ist eine ausfallsichere TI und eine schnelle Anbindung aller Praxen.

Verzicht auf Sanktionen für niedergelassene Praxen in der TI

Die DV fordert den Gesetzgeber auf, die bestehenden Sanktionen gegen niedergelassene Praxen im Rahmen der TI abzuschaffen. Solange v. a. die technischen Dienstleister, die Krankenhäuser und der öffentliche Gesundheitsdienst nicht in die Lage versetzt werden, grundlegende Anforderungen wie die Integration von KIM oder die Implementierung der ePA umzusetzen, ist es völlig widersinnig, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zu sanktionieren.

PVS-Systeme müssen funktionieren

Die DV fordert den Gesetzgeber auf, die Regulierung und Sanktionierung der PVS-Hersteller, wie im Digitale-Agentur-Gesetz geplant, zeitnah umzusetzen. Die PVS sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Digitalisierung und müssen im Wettbewerb gute digitale, nutzerorientierte Lösungen für die hausärztlichen Praxen entwickeln.

Dazu müssen offene Schnittstellen innerhalb der PVS zu anderen Programmen und Systemen geschaffen und es muss auch der Wechsel zwischen PVS-Systemen deutlich vereinfacht werden.

ePA: Handout für die praktische Umsetzung

Der geschäftsführende Bundesvorstand wird aufgefordert, ein Handout für die praktische Umsetzung der ePA den Mitgliedern des Verbandes bis spätestens zum Zeitpunkt der verpflichtenden Umsetzung der ePA zur Verfügung zu stellen. Ein Handout sollte zum Beispiel auf folgende Punkte eingehen, um den personellen und zeitlichen Aufwand in der Praxis zu minimieren:

  1. Rechtsichere Datenschutzerklärung Praxis – Patientinnen und Patienten
  2. Widerspruchslösung Patientinnen und Patienten – ePA
  3. Widerspruchslösung Patientinnen und Patienten – Datenübermittlung Praxis in ePA
  4. Aufklärungsmaterialien für die Praxis
    • Genetische Untersuchungen / Einwilligung oder Ablehnung durch Patientinnen und Patienten
    • Dokumentationspflicht der Arztpraxis / bildgebende Untersuchungen, chirurgische Eingriffe
    • Zugriffsrechte der Praxis und Möglichkeiten der Einschränkung / Ausweitung

Telemedizin-Anbieter: Schutz der hausärztlichen Versorgung

Die DV fordert den Gesetzgeber und die Kassen auf, sicherzustellen, dass das Geschäftsmodell von Telemedizinanbietern – insbesondere die ausschließliche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen – nicht zu Lasten der hausärztlichen Versorgung geht. Es muss gewährleistet sein, dass die Vergütungssysteme fair und transparent sind sowie die tatsächlichen Aufwendungen abbilden. Die hausärztliche Versorgung darf nicht durch überhöhte Honorierungen der Telemedizin benachteiligt werden.

Anschluss an KIM und Versand strukturierter Daten

Die DV fordert den Gesetzgeber auf, sicherzustellen, dass zeitnah alle Krankenhäuser und Gebietsarztpraxen mit geeigneten KIM-Zugängen ausgestattet werden. Weiterhin fordern wir den strukturierten Entlass- bzw. Arztbrief aus diesen Institutionen.

Förderung von qualifizierten, akademisierten Gesundheitsfachberufen

Die DV fordert den Gesetzgeber und die Kassen auf, die Etablierung von qualifizierten, akademisierten Gesundheitsfachberufen zur Entlastung der hausärztlichen Praxisteams – beispielhaft umgesetzt im Studium Primary Care Management (PCM) – aktiv zu fördern und die Einführung sowie die Weiterentwicklung entsprechender Programme und Studiengänge zu unterstützen.

Ebenso muss der Einsatz solcher qualifizierten akademischen Gesundheitsfachberufe in den hausärztlichen Praxen in einem Zuschlag abgebildet und vergütet werden.

Einbinden der Hausärzte in die Hybrid-DRG

Die DV fordert den Gesetzgeber und den Bewertungsausschuss auf, für die Nachbehandlung von Therapien im Rahmen der Hybrid-DRG die Schnittstelle zur hausärztlichen Nachbetreuung verbindlich zu regeln, damit die aktuelle Leistungsverschiebung über den § 115b SGB V nicht stattfinden kann. Die Abrechnung dieser Leistungen ist auch in der HZV zu ermöglichen.

Sachstand legaler Schwangerschaftsabbruch & geplante Liberalisierung

Die DV fordert den Bundesvorstand auf, eine verbändeübergreifende Abstimmung zur Vorbereitung des 129. Deutschen Ärztetages 2025 zum Sachstand des legalen Schwangerschaftsabbruchs und der geplanten Liberalisierung, wie sie vom Expertenrat der Bundesregierung empfohlen wurde, durchzuführen.

Arzneimittelengpässe: Einfache Meldemöglichkeiten an das BfArM

Das BfArM und das BMG werden aufgefordert, eine einfache Meldemöglichkeit für Apotheken zu schaffen, wenn ein verschriebenes Medikament nicht lieferbar ist.

Nachhaltige Medizin: Reduktion von Plastik

Die DV fordert die Industrie auf, auf die Herstellung und Verwendung von Einmalartikeln zu verzichten und auf wiederverwertbare Produkte umzustellen, wo immer dies möglich und sinnvoll ist. Wo dies nicht möglich ist, ist der Anteil an Kunststoffen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren.

Der Einsatz von Kunststoffen aus nichtfossilen Rohstoffen wird gefordert und forciert. Ressourcenschonende Verwendung wiederverwendbarer oder recyclingfähiger Materialien dienen Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

Planetare Gesundheit und Nachhaltigkeit als hausärztlicher Auftrag

Die europäische Sektion der WONCA hat ihre Definition zum Selbstverständnis der Hausärztinnen und Hausärzte um den Aspekt des Schutzes der planetaren Gesundheit und Nachhaltigkeit erweitert. Der Geschäftsführende Vorstand wird beauftragt, die AG Klima und Gesundheit zu bitten, in Zusammenarbeit mit der DEGAM die WONCA-Definition mit den eigenen Positionspapieren abzugleichen, um ggf. einen Beschluss für die nächste DV vorzubereiten.

Planetare Gesundheit und Nachhaltigkeit in Leitlinien

Die Hausärztinnen und -ärzte befürworten die Integration von Nachhaltigkeit und Umweltschutz in den Nationalen Versorgungsleitlinien, besonders durch Ausweitung von Prävention, Aufklärung von Co-Benefits sowie Vermeidung von Überversorgung.

Ressourcenschonende Maßnahmen

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, wesentliche Grundlagen für das Erreichen der Klimaneutralität im Gesundheitswesen zu schaffen, insbesondere:

  1. Einführung Digitaler Produktpass, um Transparenz zu bringen und so Ressourcen zu schonen.
  2. Einpreisung tatsächlicher umweltbezogener Kosten, um nachhaltige Produkte attraktiver zu gestalten.
  3. Hygieneanforderungen nachhaltig gestalten, um Umweltauswirkungen zu reduzieren.
  4. Reparaturbedingungen von Medizinprodukten erleichtern, um deren Einsatzdauer zu maximieren.

Muster-Fortbildungsordnung (MFBO) vom 9.5.2024 umsetzen!

Die DV bestärkt die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen von externer Einflussnahme. Dies ist zentraler Inhalt der MFBO. Deshalb werden die Mitglieder der Landesärztekammer aufgefordert, auf die Umsetzung in den Kammern hinzuwirken. Die MFBO wurde am 9. Mai auf dem Deutschen Ärztetag mit breiter Mehrheit beschlossen und hilft, die Unabhängigkeit der Ärzteschaft vor dem Einfluss der Industrie zu sichern.•

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