DeutschesArztPortalNebenwirkungen richtig melden
Die Meldung von Nebenwirkungen trägt maßgeblich zur Arzneitherapiesicherheit bei. Doch welche Nebenwirkungen sollten im Praxisalltag gemeldet werden? Und was ist dabei zu beachten?
Die Meldung von Nebenwirkungen trägt maßgeblich zur Arzneitherapiesicherheit bei. Doch welche Nebenwirkungen sollten im Praxisalltag gemeldet werden? Und was ist dabei zu beachten?
Nach und nach veröffentlichen die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Arzneimittelvereinbarungen für 2023. Die wichtigste Änderung betrifft die Berücksichtigung von Rabattverträgen. Doch was bedeutet das konkret für die Regressgefahr im Praxisalltag?
Nach der Entscheidung für die Therapie folgt die Verordnung des Wirkstoffes und möglicherweise die Wahl einer konkreten Arznei. Was es dabei zu beachten gilt, um Prüfanträge zu verhindern, wird am Beispiel Loperamid deutlich.
Seit März 2017 dürfen Ärzte Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie Dronabinol- und Nabilon-haltige Arzneimittel verordnen. Für welche Patienten kommt die Therapie in Frage - und was muss bei der Verordnung beachtet werden?
Die Relevanz von Zielquoten unterscheidet sich in den verschiedenen KV-Regionen erheblich: Während sie in einigen Regionen den Prüfgegenstand darstellen, hat eine mögliche Nichteinhaltung in anderen Regionen nur bedingt Konsequenzen.
Zum Ende des ersten Quartals 2022 haben bereits 13 von 17 KVen ihre Arzneimittelvereinbarungen für 2022 veröffentlicht. Schwerpunkte liegen bei den Wirtschaftlichkeitszielen weiterhin auf Generika und Biosimilars. Auch der KBV-Medikationskatalog spielt für Hausärzte in einigen Regionen eine wichtige Rolle.
In welchen Fällen Prüfanträge gestellt werden und welche Verordnungen besonders im Fokus von Einzelfallprüfungen stehen, zeigt diese Übersicht. Sie kann dabei unterstützen, einen möglichen Regress zu verhindern.
Bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf kommt es immer wieder zu Problemen – sei es aufgrund inkorrekt ausgefüllter Rezepte, vermeintlich unwirtschaftlicher Verordnungen oder weil etwas fälschlicherweise über den Sprechstundenbedarf bezogen wurde. Tipps, wie Sie das Regressrisiko senken können.
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