![Seit März 2017 dürfen Ärzte Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie Dronabinol- und Nabilon-haltige Arzneimittel verordnen. Für welche Patienten kommt die Therapie in Frage - und was muss bei der Verordnung beachtet werden?](https://www.hausarzt.digital/wp-content/uploads/2022/09/cenimage_1830494-e1691744398404.jpg)
MedizinalhanfCannabis – Tipps für Verordnung und Erstattung
Seit März 2017 dürfen Ärzte Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie Dronabinol- und Nabilon-haltige Arzneimittel verordnen. Für welche Patienten kommt die Therapie in Frage - und was muss bei der Verordnung beachtet werden?