WirtschaftlichkeitszieleZielquoten: Wie wichtig ist es, sie einzuhalten? DAP Dr. Anja Förster 6 Min. 15. Juli 2022 HA 12/22 Die Relevanz von Zielquoten unterscheidet sich in den verschiedenen KV-Regionen erheblich: Während sie in einigen Regionen den Prüfgegenstand darstellen, hat eine mögliche Nichteinhaltung in anderen Regionen nur bedingt Konsequenzen. © nuchao - iStockphotoLaut Umfrage des DeutschenArztPortals gehen Ärzte sehr unterschiedlich mit den Zielquoten in ihrer KV-Region um. Zielquoten: Wie wichtig ist es, sie einzuhalten?Ärzte orientieren sich weitgehend an den ZielquotenWelche Verordnungen sind betroffen?Zielquoten und ihre Relevanz in den einzelnen KV-RegionenFazitZur Steuerung der Arzneimittelausgaben werden regelmäßig Zielquoten (Wirtschaftlichkeitsziele) zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde die bundeseinheitliche Richtgrößenprüfung im Arznei- und Heilmittelbereich zum 1. Januar 2017 durch regionale Vereinbarungen abgelöst. Seither gewinnen Zielquoten zur Steuerung der Arzneimittelausgaben zunehmend an Bedeutung. So erfolgt in einigen KV-Regionen (z. B. Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern) die statistische Auffälligkeitsprüfung auf Basis der Zielquoten [1-3]. In anderen KV-Regionen wird zwar weiterhin eine Richtgrößenprüfung durchgeführt, die Einhaltung der zusätzlich vereinbarten Zielquoten wirkt sich jedoch günstig auf eine mögliche Wirtschaftlichkeitsprüfung aus. So kann beispielsweise in Sachsen-Anhalt die Einhaltung der Zielquoten zur Befreiung von der Richtgrößenprüfung führen [4]. Auch bei anderen statistischen Auffälligkeitsprüfungen – wie z. B. der Durchschnittswerteprüfung der KVen Niedersachsen und Nordrhein – wirkt sich die Einhaltung der Zielquoten prüfbefreiend aus [5, 6]. Ärzte orientieren sich weitgehend an den Zielquoten Nach einer Umfrage des DeutschenArztPortals gehen Ärzte sehr unterschiedlich mit den Zielquoten in ihrer KV-Region um. Während einige Teilnehmer angaben (14 Prozent), dass ihnen die für sie geltenden Zielquoten gar nicht bekannt seien, nimmt ein großer Teil der Befragten (41 Prozent) Zielquoten bei ihren Verordnungen zur Orientierung. Ein nicht unerheblicher Anteil der Teilnehmer (12 Prozent) strebt sogar eine Übererfüllung der Zielquoten an (Abb. 1).