Die Meldung von Nebenwirkungen trägt maßgeblich zur Arzneitherapiesicherheit bei. Doch welche Nebenwirkungen sollten im Praxisalltag gemeldet werden? Und was ist dabei zu beachten?
Angehörige von Gesundheitsberufen tragen eine besondere Verantwortung bei der Meldung von Nebenwirkungen (UAW), denn klinische Zulassungsstudien können aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahlen nur die häufigeren Nebenwirkungen eines Arzneimittels ermitteln.
Nach der Zulassung können hingegen auch seltenere Nebenwirkungen in Erscheinung treten. Zudem zeigen sich bestimmte Probleme bei der Anwendung oder Medikationsfehler häufig erst bei der Routineanwendung.
Werden derartige Nebenwirkungen gehäuft gemeldet, kann dies zu Änderungen in den Produktinformationen führen oder sogar Marktrücknahmen zur Folge haben. In den Produktinformationen werden beispielsweise Informationen zu den Gegenanzeigen erweitert oder Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung ergänzt.
Tipp: Aktuelle Meldungen der Institutionen, Behörden und Hersteller zu Arzneimitteln, wie Rote-Hand-Briefe oder Rückrufe, finden Sie auf dem DeutschenArztPortal unter https://ami.deutschesarztportal.de/.
Viele melden UAW nicht
2021 wurden dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 16.780 Nebenwirkungen direkt gemeldet. Diese stammten nicht nur von Angehörigen der Gesundheitsberufe, sondern auch von Betroffenen. Auch wenn die Zahl zunächst hoch erscheint, ist insgesamt eher von einer Untererfassung von Nebenwirkungen auszugehen.
Eine Umfrage des DeutschenArztPortals hat kein einheitliches Bild ergeben, wie im Praxisalltag mit der Meldung von Nebenwirkungen umgegangen wird (siehe Abbildung unten).
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