AbrechnungGOÄ Nr. 4: Die einen sagen so, die anderen so
Um die GOÄ Nr. 4 gibt es häufig Streit. Das liegt mitunter an unterschiedlichen Interpretationen von Normgeber, Versicherungen sowie Ärzten.
Um die GOÄ Nr. 4 gibt es häufig Streit. Das liegt mitunter an unterschiedlichen Interpretationen von Normgeber, Versicherungen sowie Ärzten.
Während Säuglinge ein Antikörper vor RSV bewahren soll, kann dies bei Erwachsenen eine Impfung. Beides ist in der Abrechnung unterschiedlich zu handhaben. "Der Hausarzt" hat dies auf Lesernachfragen zusammengefasst.
Das ging schnell: Für die RSV-Prophylaxe bei Säuglingen bis zum ersten Lebensjahr hat der Erweiterte Bewertungsausschuss EBM-Leistung und Honorar festgelegt, nämlich äußerst magere 8,95 Euro. Allerdings hakt es an anderer Stelle.
1,7 Milliarden Euro mehr soll es 2025 für die Niedergelassenen geben. Und doch kann der Kompromiss aus zwei Gründen nur teilweise überzeugen.
Um vier Prozent liegen Ärzte- und Kassenseite auseinander, sodass die Honorarverhandlungen zunächst abgebrochen wurden. Für den Hausärztinnen- und Hausärzteverband ist klar: es braucht ein deutliches Plus. Insbesondere ein Punkt stehe außer Frage, erinnert der Verband die Kassen an ein Versprechen.
Einem Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums zufolge sollen ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der RSV-Prophylaxe Nirsevimab für Säuglinge durch die Versicherten- und Grundpauschalen abgebildet sein. Eine Anpassung im EBM ist demnach nicht geplant. Die Ärzteschaft widerspricht.
Bereits seit dem 1. März 2022 können Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patienten zur Organspende beraten. In der GOÄ gibt es eine Besonderheit, die sich zu kennen lohnt.
Der Frühling hat auch wieder Pollen im Handgepäck, die vielen Menschen die Tränen in die Augen treiben. Ob eine Allergie vorliegt, lässt sich mit Tests abklären. Im EBM ist die Abrechnung überschaubar, die GOÄ bietet hier mehr.
Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
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