NirsevimabRSV-Prophylaxe: Kritik an geplanter Honorierung

Einem Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums zufolge sollen ärztliche Leistungen im Zu­sammenhang mit der RSV-Prophylaxe Nirsevimab für Säuglinge durch die Versicherten- und Grundpauschalen abgebildet sein. Eine Anpassung im EBM ist demnach nicht geplant. Die Ärzteschaft widerspricht.

Die STIKO empfiehlt Nirsevimab für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison.

Berlin. Für Neugeborene und Säuglinge soll die Gabe von Nirsevimab zum Schutz gegen Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) künftig auf Kassenkosten möglich sein. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor.

Geplant ist demnach ein Anspruch auf eine Immunisierung mit dem Antikörperpräparat bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres unabhängig von Risikofaktoren. Dies soll bereits zum Beginn der RSV-Saison im Herbst in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, wie es auf Anfrage hieß.

Allerdings: “Vertragsärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verordnung und Anwendung von Nirsevimab bei Säuglingen, so die Beratung der Sorgeberechtigten und die Injektion des Wirkstoffs, sind wie schon bei der risikoindizierten Prophylaxe auch bei der Gabe zur allgemeinen Prophylaxe durch die Versicherten- und Grundpauschalen abgebildet”, heißt es in dem Entwurf. Insofern sei für die Abrechnung der einhergehenden vertragsärztlichen Leistungen keine Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs nötig.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordern das BMG nun auf, die geplante Rechtsverordnung zu korrigieren. Die dort enthaltene Aussage, die RSV-Prophylaxe sei Teil der Grund- und Versichertenpauschale, sei falsch, argumentiert die KBV. Diese umfasse ausschließlich kurative Leistungen und dürfe bei präventiven Leistungen nicht abgerechnet werden.

Bei dieser neuen Form der passiven Immunisierung würden Eltern viele Fragen zur Wirkweise und zu möglichen Nebenwirkungen haben. Dieser hohe Beratungsaufwand müsse angemessen mit zusätzlichen Finanzmitteln vergütet werden, betonte die KBV.

Hintergrund ist eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) von Ende Juni (“Der Hausarzt” berichtete). Eine Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ist bei Säuglingen und Kindern die häufigste Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege. Jährlich kommen deswegen nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) etwa 25.000 Säuglinge ins Krankenhaus. Rund 200.000 Säuglinge mit RSV werden ambulant behandelt.

Wie das Ministerium im Entwurf erläutert, sollen mit dem umfassenden Anspruch auf RSV-Schutz für gesetzlich Versicherte schwere Krankheitsverläufe, Behandlungen auf der Intensivstation oder auch Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen verhindert werden. Zugleich sollen Engpässe und Überlastungen in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden, die es zuletzt bei RSV-Wellen gegeben hatte.

Die KBV betont dazu: “Damit Neugeborene und Säuglinge wie von der Ständigen Impfkommission empfohlen möglichst noch vor Beginn der RSV-Saison immunisiert werden könnten, müssten die Rechtsverordnung so schnell wie möglich verabschiedet und die Vergütung geregelt werden.” red

Quelle: dpa

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