Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

PräventionNeu im EBM: 8,95 Euro für RSV-Prophylaxe bei Säuglingen

Das ging schnell: Für die RSV-Prophylaxe bei Säuglingen bis zum ersten Lebensjahr hat der Erweiterte Bewertungsausschuss EBM-Leistung und Honorar festgelegt, nämlich äußerst magere 8,95 Euro. Allerdings hakt es an anderer Stelle.

Magere 8,95 Euro Honorar gibt es für die RSV-Prophylaxe bei Säuglingen.

Berlin. Unabhängig von Risikofaktoren haben Neugeborene und Säuglinge bis zum ersten Lebensjahr einen Anspruch auf eine einmalige Immunisierung mit Nirsevimab. Das hatte das Bundegesundheitsministerium (BMG) am Samstag (14.9.) per Verordnung festgelegt.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss setzte die Verordnung zügig um und hat am Montag (16.9.) EBM-Leistung und Honorar im EBM festgelegt. Mit sofortiger Wirkung können Hausärztinnen und Hausärzte (Präambel 3.1. Nr. 1 EBM) und Kinder- und Jugendärzte die RSV-Prophylaxe bei Säuglingen abrechnen. Dazu wurde die Gebührenziffer 01941 in den EBM aufgenommen. Das Honorar beträgt 75 Punkte bzw. 8,95 Euro.

Obligat sind ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, die Aufklärung und Beratung der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten und die intramuskuläre Injektion von Nirsevimab.

Zuschlag wird von KV gesetzt

Die EBM Nr. 01941 kann nur dann bei Säuglingen bis zum vollendeten ersten Lebensjahr abgerechnet werden, wenn noch keine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab in der Saison durchgeführt wurde. Für die 01941 gehen 4 Minuten Prüfzeit ins Quartalsprofil.

Außerdem gibt es zur 01941 einen neuen Zuschlag 01942 (34 Punkte oder 4,06 Euro). Diesen setzt die KV zu, wenn Nirsevimab nicht über den regional vereinbarten Sprechstundenbedarf bezogen werden kann.

Die neuen Leistungen sind ab sofort abrechenbar. Allerdings gibt es ein Problem: Das Produkt werde erst ab 11. Oktober im größeren Umfang zur Verfügung stehen, sagte der Sprecher des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte, Jakob Maske, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Zu spät und zu wenig

“Wenn wir erst ab Mitte Oktober impfen, reicht die Zeit nicht, um alle Kinder rechtzeitig zu erreichen”, mahnte er. “Zudem ist die Vergütung von 8,95 Euro für die Gabe einer Impfung sehr gering”, ergänzte der Mediziner. “Das ist so wenig, dass sich keine Sonderimpfstunden lohnen werden.”

Bislang gebe es schon gewisse Importe von Nirsevimab aus europäischen Ländern etwa für besonders gefährdete Säuglinge, “die aber offenbar erheblich mehr Geld kosten und daher nicht in der Fläche angewendet werden können”, sagte Maske.

Nirsevimab darf auch dann in Deutschland verwendet werden, wenn die Beschriftung der Verpackung ausschließlich auf Französisch oder Spanisch ist. Die Produkte seien pharmazeutisch identisch, erklärte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, kürzlich.

Um der Nachfrage nachzukommen, dürfe der Hersteller Sanofi Winthrop Industrie im September und Oktober Packungen des Arzneimittels aus Frankreich und Spanien in Deutschland auf den Markt bringen. red mit Material von dpa

Den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses finden Sie hier: Beschluss RSV-Prophylaxe bei Säuglingen

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.