Honorar 2025Dicke Luft bei Honorarverhandlung

Um vier Prozent liegen Ärzte- und Kassenseite auseinander, sodass die Honorarverhandlungen zunächst abgebrochen wurden. Für den Hausärztinnen- und Hausärzteverband ist klar: es braucht ein deutliches Plus. Insbesondere ein Punkt stehe außer Frage, erinnert der Verband die Kassen an ein Versprechen.

Bei den Honorarverhandlungen haben KBV und Kassen noch eine große Kluft zu überwinden.

Berlin. Auch dieses Jahr liegen Ärzte- und Kassenseite mit ihren Vorstellungen zur Anhebung des Honorars für 2025 weit auseinander. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert eine Steigerung von 5,69 Prozent, die Kassen haben im Gegenzug 1,6 Prozent angeboten. Die Verhandlungen wurden daher diese Woche ohne Ergebnis abgebrochen und sollen kommende Woche fortgesetzt werden.

Angesichts dieser großen Lücke melden sich nun auch die ärztlichen Verbände zu Wort. In einer Mitteilung weisen der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFA), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) sowie MEDI Baden-Württemberg gemeinsam eindringlich darauf hin, dass es eine „spürbare Anhebung des Orientierungspunktwerts“ (OPW) brauche, um die gestiegenen Kosten für Miete, Energie und Praxisbedarf abzubilden. Andernfalls sehen sie die ambulante Versorgung in Gefahr, da die wirtschaftliche Existenz der Praxen nicht mehr gewährleistet werden kann.

„MFA-Tarifsteigerungen müssen abgebildet werden“

Das gelte insbesondere für die Versprechung der Verhandlungspartner vom letzten Jahr, die gestiegenen Tarifgehälter für die Medizinischen Fachangestellten (MFA) im OPW zu berücksichtigen. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen verdienen faire Gehälter. Es ist daher vollkommen richtig, dass die MFA-Gehälter steigen. Das Geld dafür muss aber auch irgendwo herkommen“, machen die HÄV-Bundesvorsitzenden Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier deutlich.

Man erwarte, dass sich dies „eins zu eins“ im OPW widerspiegle. Im Frühjahr hatten sich die MFA-Tarifpartner auf eine Anhebung von 7,4 Prozent über alle Gruppen hinweg geeinigt. MEDI-Vorstand Dr. Norbert Smetak verweist ergänzend auf die Konkurrenzsituation ums Personal mit den Kliniken. Diese bekämen die Pflegekosten in voller Höhe von den Kassen bezahlt.

Kassenangebot unter der Inflationsrate

Das Angebot der Kassenseite gleiche aktuell aber noch nicht einmal die Inflation aus, ergänzt Dr. Stefan Trapp, Vize-Präsident des BVKJ.

SpiFA-Vorsitzender Dr. Dirk Heinrich wirft den Kassen vor, den Praxen den Stecker zu ziehen, sollte das Verhandlungsergebnis nicht auf ein „realistisches Niveau“ gehoben werden.

Kompromissbereitschaft bei technischen Leistungen

Am ehesten scheinen die Krankenkassen bei den technischen Leistungen der ärztlichen Seite entgegenkommen zu wollen. „Hier scheint es eine Annäherung zu geben“, berichtete die KBV am Mittwoch. Und: zu den technischen Leistungen zählen auch die Personalkosten.

Darüber hinaus fließen in die Kalkulation des OPW das kalkulatorische Arztgehalt sowie die Kosten für Energie, Miete und Investitionen ein. Bei ersterem will die KBV erreichen, dass die Steigerung der tariflichen Oberarztgehälter in den Krankenhäusern um im Schnitt 5,2 Prozent berücksichtigt wird. In diesem Punkt wollen die Kassen der KBV zufolge der Ärzteseite allerdings nicht entgegen kommen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.