Bei der GOÄ Nr. 4 gilt es, viele Ausschlüsse und Besonderheiten bei der Abrechnung zu kennen.
EBM
Der Erstkontakt im Rahmen eines geplanten Hausbesuchs wurde mit den Nrn. 03000, 01410 und 03220 abgerechnet. Die ausführliche Beratung des Patienten und seiner Ehefrau (insgesamt 35 Minuten) wurde mit dreimal der Nr. 03230 abgerechnet. Für den BZ-Schnelltest kam die Nr. 32025 in Frage.
GOÄ
Bei einem privat versicherten Patienten wurde der Besuch mit den Nrn. 50, 7 und 800 abgerechnet, zusätzlich die Nr. 4 für die Unterweisung der Ehefrau, wegen der sehr ausführlichen Unterweisung (25 Minuten) der eher unsicheren und etwas ängstlichen Ehefrau mit dem Faktor 3,0. Die Nr. 7 wurde mit dem Zuschlag “A” abgerechnet (außerhalb der Sprechstunde), der BZ-Test wurde mit der Nr. 3514 berechnet.
HZV
Im Rahmen der HZV im LV Hamburg ist der Besuch gemäß Nr. 01410 lediglich bei den durch GWQ vertretenen BKKen und IKKen mit der Quartalspauschale abgegolten. Alle anderen Kassen honorieren ihn als Einzelleistung. Die AOK (Abrechnungsnr. 1410), die durch spectrumK vertretenen BKKen und IKKen, die Bahn-BKK, die IKKclassic und die TK, KKH, HEK und hhk mit jeweils 30 Euro. Nur die BEK und die DAK bezahlen für die Nr. 01410 32,50 Euro.