Covid-19Coronaimpfung: Wie wird jetzt abgerechnet?
Zum ersten Quartal sollte sich erneut die Dokumentation zur Abrechnung der Coronaimpfungen ändern. Im vierten Quartal gab es noch eine Übergangslösung. Was gilt jetzt für Praxen?
Zum ersten Quartal sollte sich erneut die Dokumentation zur Abrechnung der Coronaimpfungen ändern. Im vierten Quartal gab es noch eine Übergangslösung. Was gilt jetzt für Praxen?
Ab Januar soll der neue Covid-19-Impfstoff VidPrevtyn Beta in die Praxen kommen. Dafür steht jetzt die Pseudo-Abrechnungsziffer fest. Zudem sollten Praxen zum Jahreswechsel auf die Suffixe bei der Abrechnung achten.
Videofallkonferenzen mit Pflegepersonal wird weiter extrabudgetär honoriert - vorerst. Diese Voraussetzungen müssen Ärztinnen und Ärzte zur Abrechnung der 01442 EBM erfüllen.
Schon wieder ein neues Formular: Nach der umfangreichen Novellierung des Formulars für eine geriatrische Reha, kommt bald das Muster 56 für Rehasport und Funktionstraining hinzu. Ein Einblick, was ab. 1. Januar zu beachten ist.
Laut der neuen Krankenhausbegleitungs-Richtlinie können Personen, die einen Menschen mit Behinderung bei dem stationären Aufenthalt begleiten, Anspruch auf Krankengeld haben. Die neuen Regeln und Voraussetzungen gelten ab 1. November.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Krankentransport-Richtlinie angepasst. Damit können Ärztinnen und Ärzte jetzt auch zu Vorsorgen Krankenfahrten verschreiben - aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Gegen Affenpocken schützt eine Impfung. Die Kosten für die Immunisierung tragen die gesetzlichen Krankenkassen aber nur für bestimmte Personengruppen. Ein Abrechnungsbeispiel.
Waren Mitarbeiter länger arbeitsunfähig, so kann eine Wiedereingliederung hilfreich sein. Für EBM- und GOÄ-Abrechnung können Ärzte sogar das gleiche Formular nutzen.
Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.