Ab Januar soll der neue Covid-19-Impfstoff VidPrevtyn Beta in die Praxen kommen. Dafür steht jetzt die Pseudo-Abrechnungsziffer fest. Zudem sollten Praxen zum Jahreswechsel auf die Suffixe bei der Abrechnung achten.
Voraussichtlich ab dem 16. Januar 2023 wird der neue Impfstoff VidPrevtyn Beta von Sanofi für Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 an die Vertragsarztpraxen ausgeliefert. Ursprünglich war der 12. Dezember vorgesehen, die Terminänderung hat das Bundesgesundheitsministerium am Dienstagabend (7.12.) bekannt gegeben, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Bereits getätigte Bestellungen sollen dann ab 16. Januar an die Praxen geliefert werden.
Für die Abrechnung der Impfungen ist die Gebührenordnungsposition 88339 mit den bekannten Suffixen für die Indikationen vorgesehen.
Bitte beachten: Im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ wurde Paragraf 13 Absatz 5 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie die gleichlautende Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung geändert. Ab sofort muss bei Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 neben der impfstoffspezifischen Dokumentationsnummer, der Chargennummer und der Indikation anstelle des Beginns oder des Abschlusses der Impfserie (Erst-, Folge- oder Auffrischimpfung) „die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie“ angegeben werden.
Weil auch diese Neureglung „überfallartig“ gekommen ist, gibt es eine Übergangsregelung!
Das gilt seit dem 1. Oktober 2022
Da in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) noch die notwendigen Voraussetzungen für den neuen Abrechnungsmodus geschaffen werden mussten, gibt es zunächst eine Übergangsregelung für das vierte Quartal 2022.
Auf Vorschlag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) können weiterhin die Suffixe für Erst, Abschluss- und Auffrischimpfungen verwendet werden und nur im Falle von Auffrischimpfungen soll hilfsweise im Feld 5009 (freier Begründungstext) zusätzlich die Stellung der Impfung in der Impfserie angegeben werden.
Die Tabelle zeigt die ab 1. Oktober 2022 (zunächst als Übergangslösung) gültigen neuen Pseudoziffern für die auf BA.1 und BA.4/BA.5 angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna.