![Das großflächige Auftragen von Salben kommt in der Hausarztpraxis nicht sehr oft vor, daher fällt die 209 GOÄ gern unter den Tisch. Dabei gibt es einige Gründe, warum Praxisteams sie kennen sollten.](https://www.hausarzt.digital/wp-content/uploads/2021/04/exanthem_iStock-1141280513_1500pixel_wide.jpg)
AbrechnungNr. 209 GOÄ: Zu Unrecht oft vergessen
Das großflächige Auftragen von Salben kommt in der Hausarztpraxis nicht sehr oft vor, daher fällt die 209 GOÄ gern unter den Tisch. Dabei gibt es einige Gründe, warum Praxisteams sie kennen sollten.
Das großflächige Auftragen von Salben kommt in der Hausarztpraxis nicht sehr oft vor, daher fällt die 209 GOÄ gern unter den Tisch. Dabei gibt es einige Gründe, warum Praxisteams sie kennen sollten.
Hausbesuche durch eine VERAH können nicht nur sinnvoll, sondern auch lukrativ sein. Praxen sollten aber die einzelnen Hausarztverträge kennen, denn hier gibt es Unterschiede.
Die GOÄ-Reform ist eine Dauerbaustelle, die in dieser Legislaturperiode einmal mehr aufgeschoben wurde. Als Gast beim digitalen Hausärztetag Baden-Württemberg schürt BÄK-Chef Dr. Klaus Reinhardt nun neue Hoffnung mit Blick auf die Wahlerfolge der Grünen - und unterstreicht vor allem mit Blick auf die Hausarztmedizin die Notwendigkeit der Reform.
Die sonografische Untersuchung des Abdomens nach 33042 EBM rechnen Hausärzte sehr oft ab. Sie ist bei mehreren oder nur einem Organ erlaubt - jedoch gibt es eine Ausnahme.
Aufatmen in den Praxen: Bei Privatpatienten können die zusätzlichen Hygiene- und Gesprächsleistungen während der Pandemie weiter abgerechnet werden. Die GOÄ-Sonderregeln gelten weiter - vorerst. Und auch mit Blick auf den EBM könnten wichtige Entscheidungen ins Haus stehen.
Die Nr. 1 GOÄ ist für Praxen der Klassiker, wenn es um die Abrechnung von Beratungen geht. Oft kommen aber auch Alternativen infrage.
Mit Wirkung zum 1. Januar sind die Paragrafen 14 und 26 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger geändert worden. Damit müssen jetzt Ärztinnen und Ärzte, die eine Erstversorgung von Unfallverletzten vornehmen, in jedem…
Besuchen Hausärztinnen und Hausärzte mehrere Patienten, können sie dennoch das Wegegeld mitunter mehrfach abrechnen. In zwei Fällen sollten sie dabei jedoch vorsichtig sein.
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