Gerade für Hausärztinnen und Hausärzte sei es wichtig, dass die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode platziert werde. „Die aktuelle GOÄ bildet gutes ärztliches Handeln nicht ab“, unterstrich Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), als Gast der Online-Sprechstunde des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg einmal mehr die Notwendigkeit der Reform.
Der Verband hat das regelmäßige Online-Format initiiert, um Hausärztinnen und Hausärzte aus der Praxis mit Gesundheitspolitikern ins Gespräch zu bringen. In der zweiten Ausgabe, die zeitgleich zum Hausärztetag Baden-Württemberg (s. unten) am 19. März stattgefunden hat, ging es neben dem brandaktuellen Thema der Corona-Pandemie und deren Eindämmung auch um die Dauerbaustelle GOÄ-Reform.
Grüne hören “mit offenem Ohr” hin
Diese hätte schon in dieser Legislaturperiode abgeschlossen sein sollen. Doch man habe „keinerlei Unterstützung“ aus der Politik erfahren, kritisiert Reinhardt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe stets nur auf die SPD verwiesen, die wiederum keine neue GOÄ wegen ihrer Forderung nach einer Bürgerversicherung unterstütze.
Für die Zeit nach der Bundestagswahl im September 2021 sieht Reinhardt nun neue Chancen kommen. Die Grünen könnten ein deutlich gewichtigerer Partner werden als zuletzt, „und sie werden auch Einfluss in der Gesundheitspolitik gewinnen“, so Reinhardt. In bereits stattfindenden Hintergrundgesprächen höre die Partei mit „sehr offenen Ohren“ hin, warum die GOÄ-Reform so wichtig sei. Man müsse das Thema dann gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode platzieren, so Reinhardt.
Online-Vorstellung noch im April
Am 14. April, also kurz vor dem aufgrund der Pandemie nur online stattfindenden Deutschen Ärztetag, sei eine große Online-Vorstellung der bereits erreichten Eckpunkte vor allen 165 ärztlichen Verbänden geplant. Präsentiert würden dabei etwa die 5500 formulierten und bepreisten Leistungslegenden.
„Arztzeit muss gut bewertet werden“, fasst Reinhardt eine Kernforderung zusammen. Dies sei gerade mit Blick auf die Hausarztpraxis relevant. Es dürfe beispielsweise nicht sein, dass Gespräche mit einem Tumorpatienten, der aufgrund seiner Sorgen an drei Tagen der Woche Gesprächsbedarf habe, nur einmal abgerechnet werden dürfen. Hier sei künftig mehr abrechenbar und so vergütet, dass ein „vernünftiges Einkommen“ möglich sei, stellte Reinhardt vor den rund 20 Baden-Württemberger Hausärztinnen und Hausärzten in Aussicht. Dafür seien etwa Laborleistungen abgerundet worden.