AbrechnungMehrfachbesuch: Kein Weg ist umsonst Dr. Heiner Pasch 3 Min. 19. Februar 2021 HA 03/21 Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Besuchen Hausärztinnen und Hausärzte mehrere Patienten, können sie dennoch das Wegegeld mitunter mehrfach abrechnen. In zwei Fällen sollten sie dabei jedoch vorsichtig sein. © yavdat - stock.adobe.com Mehrfachbesuch: Kein Weg ist umsonstEBMGOÄHZVSchwerpunkt: Wegegelder EBM Bei der gesetzlich versicherten Mutter rechnet die Ärztin neben der Versichertenpauschale (03000) einen Hausbesuch nach 01410 EBM ab. Weitere Leistungen fallen nicht an. Die KV ergänzt die 03040, 03060, 03061, 32001 EBM und die KV-spezifische Wegegeldposition. GOÄ Für den Vater, privat versichert, rechnet sie neben der Nr. 50 GOÄ die Nr. 7 für die Untersuchung und die Nr. 70 für die AU-Bescheinigung ab. Hinzu kommt anteilig Wegegeld. Für die telefonische Beratung am Folgetag wird die Nr. 1 abgerechnet. Beide Kinder, ebenso privat versichert, werden je mit den Nrn. 51 und 7 abgerechnet, bei dem Dreijährigen zusätzlich zur Nr. 7 der Zuschlag K1. Auch hier wurde anteilig das Wegegeld berechnet und eine Nr. 1 für die telefonische Beratung am Folgetag. Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Weiterlesen Abrechnung VERAH® versus NäPA Abrechnung Klaviatur der GOÄ-Zuschläge Login Registrieren Suchen Newsletter × E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns. Passwort: Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen. Angemeldet bleiben Nur wenn Sie sich sicher sind. Login Sie haben noch kein Passwort? Gleich registrieren ... Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei. Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras. Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter. 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Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen. Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN): Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen. Mitglied im Hausärzteverband Ich bin Mitglied in einem Hausärzteverband. Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools. Ihr Landesverband: Baden-Württemberg Bayern Berlin-Brandenburg Brandenburg Braunschweig Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Westfalen-Lippe Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen. Newsletter Ja, ich möchte den kostenlosen Newsletter mit wichtigen Neuigkeiten für meinen Beruf erhalten. 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