Frau C. benötigt eine Lokalbehandlung (s. Kasuistik). Bei solchen Fällen wird in der Abrechnung die Nr. 209 GOÄ schnell mal vergessen.
EBM
Bei Erstkontakt im Quartal rechnet die Praxis die 03000 sowie 03220 EBM ab. Die KV ergänzt die 03040, 03060, 03061, 03222 und 32001. Am Folgetag fällt die 03221 EBM an.
GOÄ
Als Privatpatientin hätte die Hausärztin die Nrn. 1 und 7 GOÄ in Rechnung gestellt, wobei sie die Nr. 7 für die Untersuchung der gesamten Hautoberfläche sowie der Thoraxorgane mit dem Faktor 3,5 abrechnen kann. Für das großflächige Auftragen der Lotion setzt sie einmalig die Nr. 209 an; am Folgetag erneut die Nrn. 7 und 209 GOÄ.
HZV
Nimmt Frau C. an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teil, sind in allen Verträgen die zutreffende Quartals- sowie die Chronikerpauschale abrechenbar. Zusätzlich kann bei abgerechnetem Chronikerzuschlag auch der VERAH-Zuschlag angesetzt werden, falls eine Mitarbeiterin die entsprechende Qualifikation besitzt.