![Seit Mai sind beruflich indizierte Impfungen nicht mehr nur von den Arbeitgebern zu zahlen, sondern auch als neue GKV-Leistung abzurechnen – auch bei Auszubildenden und Praktikanten. Doch die Abrechnung ist bislang in vielen Regionen nur über einen Umweg möglich.](https://www.hausarzt.digital/wp-content/uploads/2020/03/cenimage_723142-400x267.jpg)
Masern ImpfstatusBerufliche Impfungen: Per Privatrezept zur GKV-Leistung?
Seit Mai sind beruflich indizierte Impfungen nicht mehr nur von den Arbeitgebern zu zahlen, sondern auch als neue GKV-Leistung abzurechnen – auch bei Auszubildenden und Praktikanten. Doch die Abrechnung ist bislang in vielen Regionen nur über einen Umweg möglich.