Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Op-VorbereitungGOP 01436 nur beim ersten Quartalskontakt

Kommen Patienten vor einem geplanten Eingriff in die Hausarztpraxis, ermöglicht der EBM eine Abrechnung über Pauschalen. Doch Vorsicht: Die Konsultationspauschale 01436 kommt nur in vier Situationen in Frage – und ist auch in diesen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Ein 34-jähriger Patient mit Innenmeniskusläsion stellt sich beim Hausarzt im Vorfeld einer geplanten arthroskopischen Sanierung vor (s. Kasten).

EBM

Bei Vorstellung mit einer Überweisung des Orthopäden zur Konsiliaruntersuchung rechnet der Hausarzt die Konsiliarpauschale 01436 EBM ab sowie die präoperative Untersuchungspauschale 31011, die extrabudgetär ohne Mengenbegrenzung honoriert wird. Diese enthält alle erfolgten Leistungen. Bei der Zweitkonsultation dann Abrechnung der Versichertenpauschale bei neuer Erkrankung.

GOÄ

Da es in der GOÄ keine Pauschale gibt, muss der Hausarzt hier alle Leistungen als Einzelleistung abrechnen. Dabei fallen präoperativ beispielsweise die folgenden Positionen an: Nrn. 1, 8, 250, 75 und die anfallenden Laborleistungen. Bei der Zweitkonsultation handelt es sich um einen neuen Behandlungsfall mit der Möglichkeit der Abrechnung der Nr. 204 neben den Nrn. 1 und 5.

HZV

Die Hausarztverträge in Schleswig-Holstein sehen vor, dass sowohl die 01436 EBM als auch die präoperative Diagnostik gemäß 31011 EBM Teile der Quartalspauschale sind.

Schwerpunkt: Konsultationspauschale im EBM

Grundsätzlich gibt es vier Situationen für die Abrechnung der Konsultationspauschale 01436 EBM, wobei überwiegend die Punkte zwei und vier von hausärztlicher Relevanz sind. Die entsprechenden Legendentexte können wie folgt “übersetzt” werden:

1. Bei Überweisung zur Durchführung von Auftragsleistungen, wenn es sich um den ersten Kontakt im Behandlungsfall handelt.

2. Bei Überweisung zur Konsiliaruntersuchung, Mit- oder Weiterbehandlung zur Erbringung einer präoperativen Untersuchung vor ambulanten oder belegärztlichen Operationen (Kap. 31.1).

3. Bei Überweisung zur Konsiliaruntersuchung, Mit- oder Weiterbehandlung innerhalb derselben Fachgruppe zur Durchführung ambulanter Operationen (Kap. 31.2) und dabei durchgeführter Anästhesien (Kap. 31.5).

4. Bei Überweisung zur Konsiliaruntersuchung, Mit- oder Weiterbehandlung innerhalb derselben Fachgruppe zur Durchführung der postoperativen Behandlung nach ambulanten Operationen (Kap. 31.4., speziell für Hausärzte: die GOP 31600 unabhängig von der Art der durchgeführten ambulanten Operation).

Bedeutsam ist, dass die 01436 EBM nur beim ersten Quartalskontakt abrechenbar ist. Erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt ein erneuter persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt aus anderem Grund, kann dann die 03000 EBM zusätzlich abgerechnet werden.

Sollte der erste persönliche Arzt-Patienten-Kontakt ein Kontakt aus anderem, nicht den Definitionen der 01436 genügendem Anlass sein, oder kommen die Patienten ohne Überweisung, wird die Versichertenpauschale angesetzt. Diese beinhaltet dann alle weiteren Quartalskontakte.

Quellen: www.kbv.de/html/ebm.php

www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html

www.kbv.de/media/sp/UV_GOAE_01.01.2019.pdf

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), begründet von Dr. med. D. Brück, Version 4.24, Stand Juni 2018

Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Januar 2019

www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

www.hausaerzteverband.de/cms/Hausarztvertraege.988.0.html

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.