Orientierungswert: Ein Plus von 1,52 Prozent
Der Orientierungswert steigt zum 1. Januar 2020 auf 10,9871 Cent (2019: 10,8226 Cent). Damit nimmt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um 1,52 Prozent zu. Das entspricht 565 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich Versicherter. Bei genauem Hinschauen bedeutet das Plus jedoch eine Nullrunde: Der Orientierungswert bewegt sich im Rahmen der Inflationsrate, die im Juni 2019 laut Statistischem Bundesamt 1,6 Prozent betrug.
TI-Anbindung: Pauschale sinkt, Strafe steigt
Die Erstausstattungspauschale zur Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) sinkt zum 1. Januar von 1.982 auf 1.549 Euro. Ohne ungeplante Preissenkungen auf dem Markt gilt dieser Betrag zunächst bis auf Weiteres. Weigern sich Ärzte, ihre Praxis an die TI anzuschließen, so steigt der dafür vorgesehene Honorarabzug ab 1. März von bislang 1 auf 2,5 Prozent.
Laut Gematik waren zuletzt rund 115.000 der 170.000 Praxen angebunden. Apotheken haben für den Anschluss bis Ende September 2020, Kliniken gar bis Jahresende Zeit.
Bereits zu Beginn des neuen Jahres sind weitere Vorgaben für die Digitalisierung zu erwarten: Angekündigt sind Regelungen zum Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte sowie eine Rechtsverordnung zur Erstattung von Gesundheits-Apps.
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Mehr Geld für die Leichenschau
Die Leichenschau wird in der GOÄ ab 1. Januar deutlich besser bewertet: Die vorläufige ist dann mit 110,51 Euro, die endgültige Leichenschau mit 165,77 Euro vergütet. Bei einer unbekannten Leiche oder besonderen Todesumständen kann ein Zuschlag über 27,63 Euro zugesetzt werden. Derzeit können Ärzte – wenn sie nachts oder am Wochenende gerufen werden – rund 51 Euro abrechnen, andernfalls 33 Euro.
Mehr zur neuen Leichenschau: www.hausarzt.link/aAY5b
Honorar-Reformen: Es bleibt spannend
Der überarbeitete Erweiterte Bewertungsmaßstab (EBM) soll – letzten offiziellen Ankündigungen zufolge – zum 1. April in Kraft treten. Dazu sollte der Bewertungsausschuss die Änderungen Mitte Dezember beschließen, so der Zeitplan bei Redaktionsschluss. Doch: Verzögerungen hat es bei der EBM-Reform immer wieder gegeben, und so wurde zuletzt über ein weiteres Verschieben bis Juni 2020 spekuliert.
Spannend bleibt es auch bei der GOÄ-Reform: Bis Ende 2019 sollte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission ihren Bericht zu einem Vorschlag für ein “modernes Vergütungssystem” vorlegen. Darin erwarte er eine Antwort auf die Frage, ob es eine einheitliche Gebührenordnung für gesetzlich und privat Versicherte geben und wie sie aussehen könne, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zuletzt (“Der Hausarzt” 19/19). Nichtsdestotrotz: Mit der SPD als Partner sehe er keine GOÄ-Reform realisierbar.
Letzte TSVG-Vorgaben bringen neue Heilmittelrichtlinie
Im Laufe des neuen Jahres kommen die letzten, teils überaus praxisrelevanten Änderungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Alltag an. Nicht mehr genehmigen müssen die Kassen ab 1. Oktober Verordnungen, die über die in der Heilmittelrichtlinie festgelegte “orientierende Behandlungsmenge” (bisher: Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls) hinausgehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Heilmittelrichtlinie dafür entsprechend der TSVG-Vorgaben angepasst (“Der Hausarzt” 17/19). “Frühestens ab 1. Oktober” kommt laut KBV die Blankoverordnung in die Regelversorgung.
Bereits ab 1. Januar greift die neue Terminvermittlung über die bundesweite 116117. An sieben Tagen die Woche sollen rund um die Uhr nicht mehr nur Facharzt-, sondern auch Haus- und Kinderarzttermine vermittelt werden.
Alle TSVG-Änderungen im Überblick: www.hausarzt.link/iMNpJ