Reformen in 2020Das bringt das neue Jahr für die Praxis

Höhere Strafen für Telematik-Verweigerer, eine bessere Vergütung der Leichenschau – und nicht zuletzt ein mögliches Finale der Honorar-Reformen: "Der Hausarzt" zeigt in der Übersicht, worauf es im neuen Jahr zu achten gilt.

Orientierungswert: Ein Plus von 1,52 Prozent

Der Orientierungswert steigt zum 1. Januar 2020 auf 10,9871 Cent (2019: 10,8226 Cent). Damit nimmt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um 1,52 Prozent zu. Das entspricht 565 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich Versicherter. Bei genauem Hinschauen bedeutet das Plus jedoch eine Nullrunde: Der Orientierungswert bewegt sich im Rahmen der Inflationsrate, die im Juni 2019 laut Statistischem Bundesamt 1,6 Prozent betrug.

TI-Anbindung: Pauschale sinkt, Strafe steigt

Die Erstausstattungspauschale zur Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) sinkt zum 1. Januar von 1.982 auf 1.549 Euro. Ohne ungeplante Preissenkungen auf dem Markt gilt dieser Betrag zunächst bis auf Weiteres. Weigern sich Ärzte, ihre Praxis an die TI anzuschließen, so steigt der dafür vorgesehene Honorarabzug ab 1. März von bislang 1 auf 2,5 Prozent.

Laut Gematik waren zuletzt rund 115.000 der 170.000 Praxen angebunden. Apotheken haben für den Anschluss bis Ende September 2020, Kliniken gar bis Jahresende Zeit.

Bereits zu Beginn des neuen Jahres sind weitere Vorgaben für die Digitalisierung zu erwarten: Angekündigt sind Regelungen zum Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte sowie eine Rechtsverordnung zur Erstattung von Gesundheits-Apps.

Mehr zu TI-Erstattungspauschalen:

www.hausarzt.link/GySvw

Mehr Geld für die Leichenschau

Die Leichenschau wird in der GOÄ ab 1. Januar deutlich besser bewertet: Die vorläufige ist dann mit 110,51 Euro, die endgültige Leichenschau mit 165,77 Euro vergütet. Bei einer unbekannten Leiche oder besonderen Todesumständen kann ein Zuschlag über 27,63 Euro zugesetzt werden. Derzeit können Ärzte – wenn sie nachts oder am Wochenende gerufen werden – rund 51 Euro abrechnen, andernfalls 33 Euro.

Mehr zur neuen Leichenschau: www.hausarzt.link/aAY5b

Honorar-Reformen: Es bleibt spannend

Der überarbeitete Erweiterte Bewertungsmaßstab (EBM) soll – letzten offiziellen Ankündigungen zufolge – zum 1. April in Kraft treten. Dazu sollte der Bewertungsausschuss die Änderungen Mitte Dezember beschließen, so der Zeitplan bei Redaktionsschluss. Doch: Verzögerungen hat es bei der EBM-Reform immer wieder gegeben, und so wurde zuletzt über ein weiteres Verschieben bis Juni 2020 spekuliert.

Spannend bleibt es auch bei der GOÄ-Reform: Bis Ende 2019 sollte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission ihren Bericht zu einem Vorschlag für ein “modernes Vergütungssystem” vorlegen. Darin erwarte er eine Antwort auf die Frage, ob es eine einheitliche Gebührenordnung für gesetzlich und privat Versicherte geben und wie sie aussehen könne, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zuletzt (“Der Hausarzt” 19/19). Nichtsdestotrotz: Mit der SPD als Partner sehe er keine GOÄ-Reform realisierbar.

Letzte TSVG-Vorgaben bringen neue Heilmittelrichtlinie

Im Laufe des neuen Jahres kommen die letzten, teils überaus praxisrelevanten Änderungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Alltag an. Nicht mehr genehmigen müssen die Kassen ab 1. Oktober Verordnungen, die über die in der Heilmittelrichtlinie festgelegte “orientierende Behandlungsmenge” (bisher: Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls) hinausgehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Heilmittelrichtlinie dafür entsprechend der TSVG-Vorgaben angepasst (“Der Hausarzt” 17/19). “Frühestens ab 1. Oktober” kommt laut KBV die Blankoverordnung in die Regelversorgung.

Bereits ab 1. Januar greift die neue Terminvermittlung über die bundesweite 116117. An sieben Tagen die Woche sollen rund um die Uhr nicht mehr nur Facharzt-, sondern auch Haus- und Kinderarzttermine vermittelt werden.

Alle TSVG-Änderungen im Überblick: www.hausarzt.link/iMNpJ

Zusätzliche Arznei-Infos für die Praxissoftwarekommen im Juli

Ab 1. Juli soll das Arztinfosystem (AIS) Ärzte besser über Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung informieren. Diese Zusatzinformationen werden 14-tägig aktualisiert und in der Praxissoftware angezeigt. Bis 30. Juni soll eine entsprechende durch die KBV definierte Schnittstelle zur Verfügung stehen. Diese soll auch den Wechsel der Praxissoftware künftig erleichtern. Ziel der neuen Schnittstelle ist es laut KBV, für mehr Wettbewerb und damit für eine verhältnismäßige Preisgestaltung zu sorgen. Zuletzt hatten einzelne Softwareanbieter Unmut hervorgerufen, weil sie für die Implementierung des gesetzlich vorgeschriebenen bundeseinheitlichen Medikationsplans teils hohe Zusatzgebühren verlangt hatten.

Neue Leistungen für Frauen

Auch 2020 kommen viele neue Leistungen in die Regelversorgung. Ein umstrittenes Beispiel: Ab 1. Januar wird die Liposuktion für Frauen mit Lipödem Stadium III Kassenleistung – zunächst probeweise bis 2024 (www.hausarzt.link/5cifC). Ab Jahresbeginn erhalten Frauen erstmals von ihren Kassen Informationsschreiben zum neuen organisierten Programm zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung. Anspruch haben alle gesetzlich versicherten Frauen ab 20 Jahren.

Was außerdem interessant ist

2020 starten wahrscheinlich neue Disease-Management-Programme (DMP). Bereits in Kraft getreten sind die G-BA-Beschlüsse zum DMP chronische Herzinsuffizienz (August 2018) und chronische Rückenschmerzen (Oktober 2019). Die regionalen Verhandlungen liefen zu Redaktionsschluss noch, meist vergeht ein Jahr bis zur Umsetzung in der Praxis. Im August hat der G-BA das DMP Depression – mit einiger Kritik – beschlossen, dies ist aber bisher noch nicht in Kraft getreten.

Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar von 9,19 Euro auf 9,35 Euro. Auch Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten 1,88 Prozent mehr Geld. Für alleinstehende Erwachsene steigt der Betrag um acht Euro auf 432 Euro im Monat. Zudem wurde das Wohngeld reformiert, sodass künftig 660.000 Haushalte darauf Anspruch haben.

An den Steuersätzen wurde geschraubt: Für E-Books gilt ein Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent, ebenso für Tampons und Co. sowie Bahntickets. Die Deutsche Bahn will den Steuervorteil 1:1 auf die Kunden umlegen.

Für Autofahrer wird es teurer: Die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr steigen. Wer bei Hausbesuchen auf Geh- oder Radwegen oder in zweiter Reihe parkt, muss künftig mit 55 Euro statt 20 oder 15 Euro rechnen. Auch die 21 Millionen ADAC-Mitglieder sollen 2020 höhere Beiträge zahlen (Basistarif: 54 statt 49 Euro pro Jahr, Plus-Mitgliedschaft: 94 statt 84 Euro).

Anreize für Klimaschutz gelten weiter: Dienstwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb und Fahrräder für den Arbeitsweg sollen künftig steuerlich noch stärker begünstigt werden, die Kaufprämie für E-Autos wurde bis 2025 verlängert. Wer Räume energetisch sanieren lässt, kann ab 1. Januar durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden (bis 2029).

TIPP

Wichtige Änderungen zum neuen Wiederholungsrezept und Impfen in Apotheken ab März 2020

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