KrankenhausbegleitungNeue Vergütung für formlose Bescheinigung
Menschen mit Behinderung können aus medizinischen Gründen bei einer stationären Behandlung eine Begleitperson benötigen. Hausärztinnen und Hausärzte bescheinigen das auf Muster 2, ohne Vergütung - oder formlos. Letzteres wird ab Juli mit 3,45 Euro vergütet - sofern eine Voraussetzung erfüllt ist.