EBM
Tochter: Beim Erstkontakt Abrechnung von 03000, 01410, 32025, 32128 und die Chronikerpauschale 03220 zudem für das Gespräch die 03230 EBM. Der Zweitbesuch wird ebenfalls mit der 01410 und mit der 03221 abgerechnet.
Mutter: Für die Mutter, die im selben Haushalt wohnt, kann der Hausarzt die 01413 abrechnen, zusätzlich die 03000, die 03220 und die 32128. Beim zweiten Besuch noch einmal die 01413 und auch hier die 03221.
GOÄ
Tochter: Beim ersten Besuch Abrechnung der Nrn. 50, 7, 3514 und 3524, die Nummer 50 mit 3,5-fachem Faktor wegen einer ausführlicheren Beratung. Der zweite Besuch wird ebenfalls mit den Nrn. 50 und 7 abgerechnet.
Mutter: Beide Besuche werden jeweils mit den Nrn. 51 und 7 abgerechnet, beim ersten Besuch die Nr. 3524 für Bestimmung CRP.
Das Wegegeld für 2 km wird anteilig berechnet.