1,7 Millionen Beratungen zur Organspende wurden im Zeitraum 1. März bis 30. September 2022 nach der Leistung 01480 EBM abgerechnet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des CSU-Abgeordneten Stefan Pilsinger hervor, für die sich die Regierung auf Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beruft.
Demnach wurden im zweiten Quartal 737.407 Beratungen und im dritten Quartal 747.806 Beratungen abgerechnet.
“Die in Anspruch genommenen Beratungen unterstreichen, dass insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte als kompetente Ansprechpersonen zum Thema Organ- und Gewebespende betrachtet werden und ein entsprechender Beratungsbedarf in der Bevölkerung besteht”, heißt es.
Pilsinger beobachtet, dass das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungslösung, das die Beratung seit 1. März 2022 in den Hausarztpraxen verankert, “bereits Wirkung entfaltet”, sagte er dem Bayerischen Hausärzteverband. Hausärztinnen und Hausärzte kämen ihrer Aufgabe zur Aufklärung nach.