Bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit (KHK) kann künftig auch ambulant bei einer Koronarangiografie die myokardiale fraktionelle Flussreserve (FFR) gemessen werden. Das habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Die Messung darf demnach zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen, wenn die Indikation für eine Koronarintervention aufgrund des Befundes der Koronarangiografie nicht eindeutig ist. Sie darf jedoch nur von Kardiologen vorgenommen werden, die über eine Genehmigung ihrer KV für Leistungen der invasiven Kardiologie verfügen.
Die Messung der FFR erlaube dem Arzt eine Aussage über die Relevanz einer Stenose und kann damit wesentlich zur Entscheidung für oder gegen eine revaskularisierende Therapie im betroffenen Gefäß beitragen, begründet der G-BA seinen Beschluss.
Die Leistung kommt allerdings erst 2018: Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit den Beschluss. Wird er nicht beanstandet, tritt er einen Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.