CT-KoronarangiographieNeuer Standard zur Abklärung einer KHK

Der Gemeinsame Bundesausschuss will weniger Herzkatheteruntersuchungen erreichen. Deswegen wird die CT-Koronarangiographie als Kassenleistung etabliert.

Berlin. Um einen Verdacht auf chronische koronare Herzkrankheit abzuklären, können Ärztinnen und Ärzte künftig eine CT-Koronarangiographie (CCTA) veranlassen. Diese nicht-invasive Alternative zum Herzkatheter hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag (18.1.) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.

Die Entscheidung basiert auf einer Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Unter anderem schneide die CCTA bei kardiovaskulärer Morbidität besser ab und sie verhindere unnötige invasive Diagnostik. In drei Jahren soll der Einsatz des neuen Verfahrens als Kassenleistung dann evaluiert werden, beispielsweise wie sich dies auf die Zahl der Herzkatheteruntersuchungen ausgewirkt hat.

Ziel: weniger Herzkatheter

„Mit der Entscheidung sollte bei den meisten Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit künftig eine CCTA zur Diagnose eingesetzt werden. Wir erwarten, dass damit die Häufigkeit diagnostischer Herzkatheterverfahren abnimmt”, kommentierte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA, den Beschluss.

Bei vergleichbarer Krankheitslast wurden bisher in Deutschland entsprechende Untersuchungen fast doppelt so häufig wie in anderen europäischen Ländern durchgeführt, erläuterte Lelgemann. Die Vielzahl an Herzkatheteruntersuchungen zeige sich allerdings nicht in überdurchschnittlich guten Ergebnissen bei der kardiovaskulären Krankheitslast und Sterblichkeit.

Segnet das Bundesgesundheitsministerium den G-BA-Beschluss ab, tritt er mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Dann soll innerhalb von sechs Monaten über die EBM-Vergütung entschieden werden.

 

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