Zur Abklärung einer chronisch koronaren Herzkrankheit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Januar die CT-Koronarangiographie (CCTA) in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.
Damit will der G-BA erreichen, dass weniger Herzkatheteruntersuchungen durchgeführt werden. Der Beschluss ist am 27. April in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat nun bis Oktober Zeit, eine Vergütung für die CCTA festzulegen.
red