Liegt bei Patientinnen ein Lipödem Stadium 3 (s.a. Artikel “Lipödeme: Wenn Arme und Beine aus der Form geraten“) vor, kann eine Liposuktion weiterhin auf Kosten der Krankenkasse erfolgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die bis Dezember befristete Regelung um ein Jahr, also bis Dezember 2025, verlängert. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Aktuell werden Daten der Erprobungsstudie “LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III” ausgewertet. Die Ergebnisse werden im Dezember 2024 erwartet. Auf dieser Basis würde dann entschieden, ob die Liposuktion dauerhaft in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird. Die Beschlussfassung soll Mitte 2025 erfolgen.
red