Die Anleitung zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM) kann von Fachärztinnen und -ärzten mit besonderer diabetologischer Qualifikation, zum Beispiel Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin jeweils mit der Anerkennung “Diabetologie” oder “Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)” abgerechnet werden (EBM-Nrn. 03355, 04590, 13360).
Als vergleichbare Qualifikation wird die Genehmigung zur Teilnahme am DMP Diabetes Typ 1 und/oder die Genehmigung zur Teilnahme am DMP Diabetes Typ 2, diabetologisch qualifizierter Arzt/Ärztin angesehen. Das teilt die KV Baden-Württemberg über ihr September-Rundschreiben mit.
red