Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen
Seit dem 1. Oktober 2024 sind sie gültig und können von teilnehmenden HZV-Praxen umgesetzt werden: die jüngsten Anpassungen im HZV-Vertrag mit der IKK classic*. Neben einer verbesserten Versorgung im Bereich Geriatrie und COPD stärkt der Vertrag die Rahmenbedingungen für die hausärztliche Versorgung insgesamt durch eine höhere Vergütung hausärztlicher Tätigkeiten.

HZVIKK classic: neue Vertragsanpassungen gültig seit Quartalsstart

Seit dem 1. Oktober 2024 sind sie gültig und können von teilnehmenden HZV-Praxen umgesetzt werden: die jüngsten Anpassungen im HZV-Vertrag mit der IKK classic*. Neben einer verbesserten Versorgung im Bereich Geriatrie und COPD stärkt der Vertrag die Rahmenbedingungen für die hausärztliche Versorgung insgesamt durch eine höhere Vergütung hausärztlicher Tätigkeiten.

Gute Nachrichten für alle Praxen, die am HZV-Vertrag mit der TK teilnehmen – und für die, die noch einsteigen wollen. Ab Q3/2024 gibt es eine ganze Reihe von Vertragsanpassungen, die den ohnehin schon erfolgreichen Vertrag noch interessanter machen. Wir haben die Highlights zusammengefasst.

Dazu noch ein wichtiger Hinweis vorab:  Die hier beschriebene Vertragsweiterentwicklung gilt für die über das HÄVG Rechenzentrum abzurechnenden HZV-Verträge mit der Techniker Krankenkasse außerhalb Baden-Württembergs. Der TK-Vertrag in Baden-Württemberg ist von den Änderungen nicht betroffen.

HZV-VertragTK-Vertrag ab Juli mit vielen Neuerungen

Gute Nachrichten für alle Praxen, die am HZV-Vertrag mit der TK teilnehmen – und für die, die noch einsteigen wollen. Ab Q3/2024 gibt es eine ganze Reihe von Vertragsanpassungen, die den ohnehin schon erfolgreichen Vertrag noch interessanter machen. Wir haben die Highlights zusammengefasst. Dazu noch ein wichtiger Hinweis vorab: Die hier beschriebene Vertragsweiterentwicklung gilt für die über das HÄVG Rechenzentrum abzurechnenden HZV-Verträge mit der Techniker Krankenkasse außerhalb Baden-Württembergs. Der TK-Vertrag in Baden-Württemberg ist von den Änderungen nicht betroffen.

Sie haben keinen Zugriff auf diesen Artikel
OK
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.