HZV-VertragTK-Vertrag ab Juli mit vielen Neuerungen

Gute Nachrichten für alle Praxen, die am HZV-Vertrag mit der TK teilnehmen – und für die, die noch einsteigen wollen. Ab Q3/2024 gibt es eine ganze Reihe von Vertragsanpassungen, die den ohnehin schon erfolgreichen Vertrag noch interessanter machen. Wir haben die Highlights zusammengefasst. Dazu noch ein wichtiger Hinweis vorab: Die hier beschriebene Vertragsweiterentwicklung gilt für die über das HÄVG Rechenzentrum abzurechnenden HZV-Verträge mit der Techniker Krankenkasse außerhalb Baden-Württembergs. Der TK-Vertrag in Baden-Württemberg ist von den Änderungen nicht betroffen.

HZV-Vertrag der TK: Neu eingeführt wird das Modul Geriatrie.

Die wohl größte Veränderung im Hausarztvertrag der TK ist die Einführung der Struktur- und Qualitätspauschale (SQP). Der Betreuarzt erhält hier automatisch pro eingeschriebenem Patienten sechs Euro je Quartal.

Der Innovationszuschlag hat ab Q3/2024 eine neue Struktur. Künftig wird für jedes gemeldete Infrastrukturmerkmal anteilig ein Zuschlag auf jede vergütete P2 gezahlt.

Wichtig: Da sich die zu erfüllenden Merkmale geändert haben, ist es wichtig, dass jede Praxis, die am TK-Vertrag teilnimmt, bis zum 30. Juni 2024 noch einmal eine Meldung vornimmt, um nicht auf den Zuschlag verzichten zu müssen. Alte Meldungen verlieren zu diesem Stichtag ihre Gültigkeit.

Die Strukturmerkmale für den Innovationszuschlag sind ab 1. Juli das Vorliegen des Qualitätssiegels “Nachhaltige Praxis”, die Bereitstellung online buchbarer Termine, die Teilnahme am VorsorgePlaner der TK und der Austausch elektronischer Arztbriefe unter Nutzung von KIM, die Anwendung eines AMTS-Moduls sowie die Anwendung eines Impfmanagement-Moduls im Praxisverwaltungssystem (s. Tab. unten).

Um eine Vergütung zu erhalten ist es unabdingbar, dass alle Merkmale und der genutzte Anbieter von den Praxen neu gemeldet werden.

Neues Geriatriemodul

Neu eingeführt wird das Modul Geriatrie. Dieses besteht aus zwei Leistungen, dem Basismodul Ambulante geriatrische Betreuung und dem Zuschlag auf den Hausbesuch beim geriatrischen Patienten.

Weist man die Qualifikation für das Modul nach, die man über das Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF) ab Juli erwerben kann, kann es bei Patienten ab dem vollendeten 70. Lebensjahr mit bestimmten Krankheitsbildern einmal alle zwei Versichertenteilnahmejahre abgerechnet werden.

Wurde das Basismodul in den letzten zwei Versichertenteilnahmejahren abgerechnet, gibt es einen Zuschlag auf den Hausbesuch des geriatrischen Patienten durch Arzt oder VERAH® von 15 Euro. Die Honorierung der normalen Hausbesuche durch Arzt oder VERAH® bleiben davon unberührt.

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