Die wohl größte Veränderung im Hausarztvertrag der TK ist die Einführung der Struktur- und Qualitätspauschale (SQP). Der Betreuarzt erhält hier automatisch pro eingeschriebenem Patienten sechs Euro je Quartal.
Der Innovationszuschlag hat ab Q3/2024 eine neue Struktur. Künftig wird für jedes gemeldete Infrastrukturmerkmal anteilig ein Zuschlag auf jede vergütete P2 gezahlt.
Wichtig: Da sich die zu erfüllenden Merkmale geändert haben, ist es wichtig, dass jede Praxis, die am TK-Vertrag teilnimmt, bis zum 30. Juni 2024 noch einmal eine Meldung vornimmt, um nicht auf den Zuschlag verzichten zu müssen. Alte Meldungen verlieren zu diesem Stichtag ihre Gültigkeit.
Die Strukturmerkmale für den Innovationszuschlag sind ab 1. Juli das Vorliegen des Qualitätssiegels “Nachhaltige Praxis”, die Bereitstellung online buchbarer Termine, die Teilnahme am VorsorgePlaner der TK und der Austausch elektronischer Arztbriefe unter Nutzung von KIM, die Anwendung eines AMTS-Moduls sowie die Anwendung eines Impfmanagement-Moduls im Praxisverwaltungssystem (s. Tab. unten).