AbrechnungBeratung ist nicht immer Nr. 1
Die Nr. 1 GOÄ ist für Praxen der Klassiker, wenn es um die Abrechnung von Beratungen geht. Oft kommen aber auch Alternativen infrage.
Die Nr. 1 GOÄ ist für Praxen der Klassiker, wenn es um die Abrechnung von Beratungen geht. Oft kommen aber auch Alternativen infrage.
Für die zusätzlichen stationären Kartenterminals, die für Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan (eMP) in den Behandlungsräumen notwendig sind, erhalten Praxen künftig 595 Euro – und damit 60 Euro mehr…
Geht es nach den Politikern, sollen Ärztinnen und Ärzte am liebsten nichts mehr per Post oder Fax verschicken, sondern elektronisch über KIM. Daher wurden im Sommer 2020 die bisherigen Porto-…
Nicht nur aktuell bei den Attesten für die Corona-Impfungen, auch bei anderen EBM-Leistungen spielen immer wieder "bekannte" Patienten eine Rolle. Dabei herrscht Chaos, was im Einzelfall als bekannt gilt. Ein Überblick.
Schon bald soll die E-Patientenakte flächendeckend in die Praxen kommen. Nun hat der Erweiterte Bewertungsausschuss zwei Ziffern fürs Hinterlegen von Befunden in der Akte festgelegt: ein "schlechter Scherz" aus Sicht des Deutschen Hausärzteverbandes. Die Beratung zur E-Akte könnte zum Knackpunkt in der Praxis werden.
Besuchen Hausärztinnen und Hausärzte mehrere Patienten, können sie dennoch das Wegegeld mitunter mehrfach abrechnen. In zwei Fällen sollten sie dabei jedoch vorsichtig sein.
Bei Besuchen sieht die GOÄ einen Sonderfall vor: die "Pflegestation". Für das Ansetzen der Nr. 48 sind jedoch drei Voraussetzungen zu erfüllen.
Mit dem Jahreswechsel ändert sich auch immer die ärztliche Honorierung. Daher haben die "Rauchenden Köpfe" den EBM-Spickzettel überarbeitet.
Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.