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Neue EBM-ZiffernWeniger als 2 Euro fürs Update der E-Akte

Schon bald soll die E-Patientenakte flächendeckend in die Praxen kommen. Nun hat der Erweiterte Bewertungsausschuss zwei Ziffern fürs Hinterlegen von Befunden in der Akte festgelegt: ein "schlechter Scherz" aus Sicht des Deutschen Hausärzteverbandes. Die Beratung zur E-Akte könnte zum Knackpunkt in der Praxis werden.

"Klick" in die Patientenakte: Jetzt steht die Vergütung für die Pflege der E-Akte fest.

Berlin. Legen Ärzte medizinische Dokumente wie Befunde oder Arztbriefe in einer elektronischen Patientenakte (ePA) ab, so erhalten sie dafür einmal im Quartal 1,67 Euro. Das geht aus dem jüngsten Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) hervor, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstagabend (25.2.) mit.

Demnach werden zur Pflege der ePA zwei neue Ziffern rückwirkend zum 1. Januar in den EBM aufgenommen:

  • Die 01647 EBM (1,67 Euro / 15 Punkte) können Ärzte und Psychotherapeuten einmal im Quartal ansetzen, wenn sie Daten in der ePA erfassen, verarbeiten und/oder speichern. Sie wird als Zuschlag zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen gezahlt.
  • Findet in dem Quartal kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und keine Videosprechstunde statt, rechnen Praxen die 01431 EBM (33 Cent / 3 Punkte) ab. Sie kann je Arzt oder Psychotherapeut bis zu viermal im Quartal für einen Patienten abgerechnet werden.

Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, kritisiert das Ergebnis als “schlechten Scherz”. “Wer glaubt, dass man für 1,67 Euro eine ePA aktualisieren und befüllen kann, der irrt. Davon kann man sich nicht mal den Filterkaffee vom Automaten um die Ecke leisten, den man währenddessen trinkt. Der EBA glaubt wohl selbst nicht an den Erfolg der ePA, sonst würde er den Aufwand dahinter anständig vergüten!“

Erstbefüllung wird separat honoriert

Die Vergütung erfolgt jeweils extrabudgetär. Die Höhe soll im Zuge der geplanten Ausbaustufen der ePA in den kommenden Jahren überprüft werden.

Wichtig: Der Beschluss des EBA umfasst nicht die Erstbefüllung der ePA. Hierfür erhalten Ärzte zunächst zehn Euro, wie der Gesetzgeber festgelegt hatte. Zu den konkreten Abrechnungsdetails werde “derzeit noch eine sektorenübergreifende Vereinbarung erarbeitet”, teilt die KBV aktuell mit.

Vergütung stößt auf Kritik

Die Vergütung stößt nicht nur beim Deutschen Hausärzteverband auf Kritik. Unzufrieden zeigt sich auch KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Die Höhe der Vergütung liege deutlich unter dem, was die KBV gefordert hatte, die Krankenkassen aber vehement abgelehnt hätten. Deswegen hatte überhaupt der EBA eingeschaltet werden müssen.

Bereits die zehn Euro für die Erstbefüllung hatte der Deutsche Hausärzteverband damals entschieden zurückgewiesen. Angesichts des entstehenden Aufwandes in den Praxen seien auch die zehn Euro “ein schlechter Scherz”, sagte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, kurz nach dem Bekanntwerden.

Keine Einigung zu Hygienekosten und DiGA

Zur Erinnerung: Die elektronische Patientenakte ist zu Jahresbeginn mit einer Testphase gestartet, ab Juli ist der flächendeckende Einsatz geplant. Ärzte und Psychotherapeuten sind dann gesetzlich verpflichtet, die digitalen Akten mit Befunden oder Therapieplänen zu befüllen und Daten auszulesen, sofern der Versicherte dies wünscht.

Weiterhin strittig sind übrigens die Punkte Hygienekosten und die Vergütung der Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Auch hierzu hat die KBV den Erweiterten Bewertungsausschuss eingeschaltet, da keine Einigung mit den Krankenkassen erzielt werden konnte. Darüber soll in der nächsten EBA-Sitzung beraten werden.

Beratung soll keine Leistung sein

Einer der größten Knackpunkte im Praxisalltag dürfte die Beratung sein. Denn obwohl es sich bei der ePA offiziell um ein Angebot der Krankenkassen handelt, dürften Patientinnen und Patienten mit Fragen rund um die Akte am ehesten zu ihrem ersten Ansprechpartner – also in die Hausarztpraxis – kommen. Der Deutsche Hausärzteverband hatte wiederholt auf diesen Beratungsbedarf und eine entsprechende Vergütung aufmerksam gemacht.

Doch: Eine eigenständige Beratungsleistung – wie auch von der KBV gefordert – wurde nicht in den EBM aufgenommen. Zur Begründung hieß es laut KBV, dass der Gesetzgeber diese Aufgabe den Krankenkassen zugewiesen habe. „Somit ist mit dem Beschluss klargestellt, dass die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Patienten zur ePA nicht beraten müssen“, stellte KBV-Chef Gassen heraus. Im Praxisalltag könnte dies jedoch schwer “einzuhalten” sein.

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