FinanzierungsvereinbarungNeue Technikpauschalen für TI-Anwendungen

Für die zusätzlichen stationären Kartenterminals, die für Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan (eMP) in den Behandlungsräumen notwendig sind, erhalten Praxen künftig 595 Euro – und damit 60 Euro mehr als zuletzt.

Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband Mitte Februar geeinigt, nachdem das Bundesschiedsamt wegen der Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) eingeschaltet werden musste. Die höhere Erstattung kann auch für Geräte abgerechnet werden, die seit 1. Oktober 2020 angeschafft wurden. Zu diesem Zeitpunkt war die Pauschale NFDM/eMP in Höhe von 60 Euro ausgelaufen.

Darüber hinaus wurde eine neue “Update- Pauschale” beschlossen. Denn für die Nutzung der elektronischen Patientenakte sind ein weiteres, noch nicht am Markt erhältliches Konnektor-Update sowie ein Modul für das Praxisverwaltungssystem (PVS) notwendig. Das Konnektor-Update wird künftig mit 400 Euro, die PVS-Anpassung mit 150 Euro berücksichtigt. Zusätzlich erhöht sich die Betriebskostenpauschale um 4,50 Euro pro Quartal.

Um das E-Rezept nutzen zu können, wird lediglich eine PVS-Anpassung notwendig sein. Die Integrationspauschale hierfür beträgt nach der Entscheidung des Bundesschiedsamts 120 Euro. Die Betriebskostenpauschale wird um einen Euro pro Quartal erhöht.

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