Serie E-PAAbspeichern in der E-PA: Nur als PDF/A
Ab 2025 sind Praxen verpflichtet, Befunde, elektronische Arztbriefe und andere Dokumente in die elektronische Patientenakte (E-PA) einzupflegen. Wie funktioniert das und was sollten Praxen beachten?
Ab 2025 sind Praxen verpflichtet, Befunde, elektronische Arztbriefe und andere Dokumente in die elektronische Patientenakte (E-PA) einzupflegen. Wie funktioniert das und was sollten Praxen beachten?
[habox:1] Wie sicher ist die neue elektronische Patientenakte (E-PA)? Diese Frage treibt viele Ärztinnen und Ärzte um, wie kürzlich bei einer Infoveranstaltung von Gematik und Kassenärztlicher Bundesvereinigung deutlich wurde. Viele…
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Augenheilkunde ist vielfältig möglich. KI könne beispielsweise helfen, häufige Erkrankungen wie altersabhängige Makuladegeneration (AMD), grünen Star und diabetesbedingte Retinopathie zu diagnostizieren und zu…
Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte erhalten bald automatisch eine elektronische Patientenakte. Wer das nicht will, muss Widerspruch einlegen. Das tun bisher aber nur wenige. Muss der Widerspruch erleichtert werden?
Ärztliche Praxen müssen seit Ende Juni E-Arztbriefe empfangen können. Für alle, die sich nicht sicher sind, ob dies bei ihnen klappt, gibt es jetzt einen gratis Weg zum Testen.
Wenn Praxen Termine über die www.116117-termine.de bereitstellen und Patienten diese online buchen oder absagen, erhalten Praxen auf Wunsch Bestätigungen per Mail oder Fax. Das ist nun auch über KIM möglich - mit einigen Vorteilen.
Hausarzt Stefan Spieren probiert gern neue Technik aus. Für "Der Hausarzt" gibt er einen Einblick, wie inzwischen digitale Anwendungen sein Praxisteam an vielen Stellen entlasten und somit Ressourcen sparen.
Allen Befüllenden der E-PA muss es ermöglicht werden, Daten einfach und ohne Mehraufwand aus ihrem Primärsystem in strukturierter Form abzulegen und abzurufen − schon im Eckpunktepapier von Ende 2022 hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband diese Anforderung formuliert und jüngst erneuert. Doch kann die E-PA ab Januar dies mit der Suchfunktion auch erfüllen?
Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.