AbrechnungPunktionen zumindest im Notfalldienst abrechenbar
Punktionen sind im Regelfall nicht gesondert abrechenbar – im organisierten Notfalldienst jedoch sieht die Sache anders aus. Logisch ist das – wie es im EBM häufiger der Fall ist – nicht.
Punktionen sind im Regelfall nicht gesondert abrechenbar – im organisierten Notfalldienst jedoch sieht die Sache anders aus. Logisch ist das – wie es im EBM häufiger der Fall ist – nicht.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte sich dafür eingesetzt, jetzt ist es amtlich: Prä- und postoperative Leistungen bei Eingriffen nach Hybrid-DRG können nach dem EBM abgerechnet werden. Die Abrechnung ist rückwirkend…
Der Frühling hat auch wieder Pollen im Handgepäck, die vielen Menschen die Tränen in die Augen treiben. Ob eine Allergie vorliegt, lässt sich mit Tests abklären. Im EBM ist die Abrechnung überschaubar, die GOÄ bietet hier mehr.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte sich dafür eingesetzt, jetzt ist es amtlich: Prä- und postoperative Leistungen bei Eingriffen nach Hybrid-DRG können nach dem EBM abgerechnet werden.
Wenn Patienten verunsichert sind, ob eine Operation wirklich nötig ist, können sie sich bei bestimmten Indikationen eine Zweitmeinung einholen. Für den Hinweis darauf steht im EBM eine EBM-Ziffer zur Verfügung.
Nicht alle EBM-Ziffern dürfen miteinander kombiniert werden. Mitunter sind solche Ausschlüsse auch in den Allgemeinen Bestimmungen des EBM versteckt. Eine Übersicht der wichtigsten hausärztlichen Ziffern und deren Ausschlüsse.
Das Abrechnungsverfahren bei den Hybrid-DRG steht - rückwirkend zum 1. Januar können Niedergelassene bestimmte Operationen per Hybrid-DRG abrechnen. Noch verhandelt wird über neue EBM-Positionen für Vor- und Nachsorgeleistungen der Op, auf die auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband pocht.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Schutzimpfungs-Richtlinie ergänzt und die neuen STIKO-Empfehlungen zu Meningokokken B- und Covid-19-Impfung von Januar 2024 aufgenommen. Die Beschlüsse treten voraussichtlich im Mai 2024 in Kraft.
Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.