AbrechnungRat zur Zweitmeinung abrechnen

Wenn Patienten verunsichert sind, ob eine Operation wirklich nötig ist, können sie sich bei bestimmten Indikationen eine Zweitmeinung einholen. Für den Hinweis darauf steht im EBM eine EBM-Ziffer zur Verfügung.

Seit 2019 gibt es die EBM-Nr. 01645 für die Beratung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren.

EBM

Der dringende Besuch am frühen Morgen wird mit der 01412 abgerechnet, zusätzlich die 03221. Die 03000 und 03220 wurden bereits im laufenden Quartal abgerechnet. Am Folgetag Abrechnung der Sonografie mit 33042, die 03230 sowie eine Urinuntersuchung mit 32030 und 32033. Für die Beratung zum Zweitmeinungsverfahren kann die 01645I berechnet werden.

GOÄ

Für den Hausbesuch die Nrn. 50 mit dem Zuschlag F und dem Wegegeld; außerdem die Nrn. 7 und 253 plus der Sachkosten. Am Folgetag dann die Nr. 1 und erneut die 7, weiterhin die Nrn. 410, 3×420, 3511, 3531 und 250 mit den entsprechenden Laborziffern (MI und MII).

Da es in der GOÄ keine der 01645 adäquate Position gibt, Abrechnung dann beim dritten Kontakt die Nr. 3, bei entsprechendem Zeitbedarf durchaus auch mit höherem Faktor abrechenbar.

HZV

Im Bereich Hessen wird die Sonografie des Abdomens (33042) in allen Verträgen als Einzelleistung mit 21,00 Euro vergütet. Die Beratung zum Zweitmeinungsverfahren (01645) ist in keinem Vertrag enthalten und muss grundsätzlich über die KV abgerechnet werden.

Die Abrechnung des dringenden Besuches (01411) dagegen wird unterschiedlich gehandhabt. Bei den Verträgen der über GWQ, spectrumK und der VAG Hessen vertretenen BKKen und IKKen ist er Teil der Pauschale, ebenso wie bei den EK. Die LKK vergütet ihn als Einzelleistung mit 60,00 Euro; bei der TK, der IKKclassic und der Bahn-BKK wird er mit der Nr. 01410 abgerechnet und mit 30,00 Euro honoriert.

Bei der AOK wird ebenfalls dann die 01410 mit 30,00 Euro vergütet, zusätzlich aber der entsprechende Unzeitzuschlag mit 25,00 Euro (01100) bzw. 40,00 Euro (01101).

Schwerpunktthema EBM Nr. 01645 – Zweitmeinungsverfahren

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es durch einen Beschluss des Bewertungsausschusses die EBM Nr. 01645, für die Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren für jeden Vertragsarzt, der die Indikation zu einem definierten planbaren Eingriff stellt.

Leistungsinhalt

Obligater Leistungsinhalt ist die Aufklärung über den Anspruch und eine Beratung im Zusammenhang mit einer ärztlichen Zweitmeinung. Weiterhin ist auch die Zusammenstellung und Aushändigung von entsprechenden Befundunterlagen Teil des Leistungsinhaltes, ebenso wie die Mitgabe des Infoblattes des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie Informationen zu geeigneten Zweitmeinungsärzten.

Fakultativ ist dann noch eine weitere Beratung nach erfolgter Zweitmeinung im Leistungskomplex der EBM-Nr. 01645 enthalten.

Wer darf die 01645 abrechnen?

Die EBM Nr. 01645 darf von jedem Vertragsarzt abgerechnet werden, der die Indikation zu einem planbaren Eingriff stellt und diesen Eingriff dem Patienten empfiehlt, also auch von Hausärzten (Präambel 3.1 Nr. 3). Die dafür zugelassenen Indikationen finden sich in der Richtlinie zum Zweit-meinungsverfahren (Zm-RL) des G-BA .

Abrechnung

Bei der Abrechnung ist die 01645 mit einer bundeseinheitlichen eingriffsspezifischen Kennziffer zu versehen; bei einer geplanten Gallenblasenentfernung ist dies beispielsweise der Buchstabe “I”: 01645I.

Seit dem 1. Juli 2023 ist die 01645 mehrfach im Krankheitsfall abrechenbar, und zwar “einmal je dokumentierter Indikation im Krankheitsfall”. Die Leistung ist mit 75 Punkten bewertet und wird für jede Indikation für drei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung honoriert, beginnend mit dem Tag der Zulassung der jeweiligen Indikation.

Quellen:

1. www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

2. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

3. Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)

4. Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Januar 2024

5. www.springermedizin.de/goae-ebm/ 15083006

6. www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

7. www.icd-code.de/

8. www.g-ba.de/richtlinien/107/

9. www.kvno.de/praxis/qualitaet/genehmigungen/zweitmeinung

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