Steht ein geplanter Eingriff an Aortenaneurysmen an, haben Patienten seit Oktober Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Darauf macht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufmerksam.
Die Ärztin oder der Arzt (“Erstmeiner”), die oder der die Indikation stellt, kann für die Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit dem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren die EBM Nr. 01645K (75 Punkte) ansetzen. Die Leistung beinhaltet die Zusammenstellung der Unterlagen für die Versicherten.
red