Voraussichtlich ab April 2025 sollen Versicherte auch Anspruch auf eine Zweitmeinung bei einer geplanten chirurgischen Entfernung oder Bestrahlung eines lokal begrenzten Prostatakarzinoms ohne Metastasierung erhalten.
Voraussetzung ist, dass das Bundesgesundheitsministerium hier keine Einwände hat und der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
red