Seit 2018 haben gesetzlich Krankenversicherte vor bestimmten Eingriffen (mittlerweile gilt das für elf) das Recht auf eine Zweitmeinung. Ärztinnen und Ärzte, die für eine Zweitmeinung zur Verfügung stehen, benötigen dafür eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Dabei steigt deren Anzahl stetig.
Besonders viele stehen bei der Entscheidung für eine Schulterarthroskopie bereit (512, im Vorjahr 451). Für Implantationen einer Knieendoprothese können 443 (im Vorjahr 341) Expertinnen und Experten eine Zweitmeinung abgeben. Bei Gebärmutterentfernungen ist die Zahl der Zweitmeiner etwas zurückgegangen (417, im Vorjahr 426). Das teilt der Gemeinsame Bundesausschuss mit.
red