Berlin. Hausärztinnen und Hausärzte, die über die Zusatzbezeichnung Allergologie verfügen und Testungen zur Abklärung einer Kontaktallergie vom Spättyp IV nach EBM Nr. 30110 durchführen, dürfen sich ab dem 1.1.2025 über die Aufwertung der Kostenpauschale EBM Nr. 40350 freuen.
Bisher ist die Pauschale 40350 mit 16,14 Euro bewertet und soll die Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung der EBM Nr. 30110 abdecken. Ab 1.1.2025 gibt es für den Ansatz der 40350 21,58 Euro.
Das Institut des Bewertungsausschusses soll vier Jahre nach Inkrafttreten des Beschlusses die Anbieter von Teststoffen zur Epikutantestung recherchieren und die Ergebnisse der AG EBM zur Kenntnis übergeben. red