Vor ausgewählten Operationen an der Wirbelsäule können gesetzlich Versicherte künftig eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte September beschlossen.
Dies gilt für planbare Eingriffe zur dynamischen und statischen Stabilisierung der Wirbelsäule (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese).
Eine Zweitmeinung können neben vor allem Orthopäden und Chirurgen auch Allgemeinmediziner und Internisten mit der Zusatzbezeichnung “Spezielle Schmerztherapie” abgeben.
Insgesamt sind neun Facharztgruppen dafür berechtigt. Um am Zweitmeinungsverfahren teilzunehmen, brauchen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Gesetzlich Versicherte finden ein Ärzteverzeichnis unter www.116117.de/zweitmeinung. red