Berlin. Die Verordnung einer Lymphdrainage bei Menschen mit Lymph- oder Lipödem soll künftig flexibler werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (18.4.) entschieden. Sofern das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände hat, soll der Beschluss von 1. Oktober an gelten und in den Praxisverwaltungssystemen umgesetzt sein.
Demnach soll sich die Therapiezeit von 30, 45 oder 60 Minuten künftig am Stadium des Lymphödems orientieren. Ärztinnen und Ärzte können sich darüber hinaus für eine Blankoverordnung entscheiden, bei der sie das Feld Therapiezeit nicht ausfüllen. In diesem Fall treffen die Entscheidung dann die Therapeuten.
Bislang richtete sich die Therapiezeit nach der Zahl der zu behandelnden Körperteile. Da die nötige Behandlungslänge aber von vielen Faktoren wie witterungsbedingten Einflüssen oder individueller Belastung abhänge, sei es oft zu Rückfragen der Therapeuten in den Praxen gekommen. Diesen bürokratischen Aufwand hofft der G-BA nun zu senken. red