Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Fehlende IndividualisierungE-Akte geht “amputiert” an den Start

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird – nach aktueller Planung – 2021 mit einer bedeutenden Einschränkung starten: Für Patienten wird nicht genau einzustellen sein, welcher Arzt welche Daten sehen darf. Kritik am Datenschutz der Akte wies Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jedoch zurück. “Der Datenschutz ist nicht löchrig. Der Patient entscheidet selbst, welcher Arzt Einblick in seine Akte hat”, sagte er beim Hauptstadtkongress Ende Mai.

Aber: Anfangs wird es keine Möglichkeit für Patienten geben, ihre elektronische Akte individuell so einzustellen, dass je nach Arzt nur ein Teil der Informationen einsehbar ist, bestätigte das Ministerium. Beispielsweise könnte dann ein Physiotherapeut, der eigentlich nur die Daten des Orthopäden braucht, in der Akte auch sehen, dass eine Patientin einen Schwangerschaftsabbruch hatte.

Laut Ministerium arbeitet man jedoch daran, dies zeitnah zu ändern. Wie Spahn weist das Ministerium Abstriche beim Datenschutz zurück: Denn der Patient entscheide immer selbst, ob ein Arzt überhaupt Einblick in die Akte bekomme und welche Daten darin gespeichert würden.

Die elektronische Patientenakte soll laut Koalitionsvertrag 2021 kommen. Das Vorhaben hatte Spahn jüngst im Referentenentwurf für das E-Health-Gesetz II konkretisiert (“Der Hausarzt” 10/19). Bislang existieren in Deutschland nur Insellösungen für ePA.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.