Die elektronische Patientenakte (ePA) wird – nach aktueller Planung – 2021 mit einer bedeutenden Einschränkung starten: Für Patienten wird nicht genau einzustellen sein, welcher Arzt welche Daten sehen darf. Kritik am Datenschutz der Akte wies Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jedoch zurück. “Der Datenschutz ist nicht löchrig. Der Patient entscheidet selbst, welcher Arzt Einblick in seine Akte hat”, sagte er beim Hauptstadtkongress Ende Mai.
Aber: Anfangs wird es keine Möglichkeit für Patienten geben, ihre elektronische Akte individuell so einzustellen, dass je nach Arzt nur ein Teil der Informationen einsehbar ist, bestätigte das Ministerium. Beispielsweise könnte dann ein Physiotherapeut, der eigentlich nur die Daten des Orthopäden braucht, in der Akte auch sehen, dass eine Patientin einen Schwangerschaftsabbruch hatte.
Laut Ministerium arbeitet man jedoch daran, dies zeitnah zu ändern. Wie Spahn weist das Ministerium Abstriche beim Datenschutz zurück: Denn der Patient entscheide immer selbst, ob ein Arzt überhaupt Einblick in die Akte bekomme und welche Daten darin gespeichert würden.
Die elektronische Patientenakte soll laut Koalitionsvertrag 2021 kommen. Das Vorhaben hatte Spahn jüngst im Referentenentwurf für das E-Health-Gesetz II konkretisiert (“Der Hausarzt” 10/19). Bislang existieren in Deutschland nur Insellösungen für ePA.