Berlin. Ärztinnen und Ärzte sollen die erste Kopie der Patientenakte künftig kostenfrei an Patientinnen und Patienten herausgeben müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am Freitag (24.5.) veröffentlicht hat.
Es will damit die unterschiedliche Rechtslage zwischen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch angleichen. Die Änderung folgt aus einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Mit dem Gesetzentwurf fasst das Ministerium Paragraf 630g BGB daher neu. Hier heißt es dann künftig: Patienten können eine Abschrift ihrer Akte verlangen. “Die erste Abschrift wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt”. Eine Ausnahme davon gibt es allerdings: Absatz 3 regelt, dass im Todesfall der Betroffenen die Erben für die Kosten aufkommen müssen, sofern sie ihren Anspruch auf Einsichtnahme geltend machen.
Hingegen nicht gerüttelt wird am bisherigen Tatbestand, dass Ärztinnen und Ärzte die Auskunft verweigern können, sofern dies aus therapeutischen Gründen oder erhebliche Rechte Dritter nötig ist. Dies haben sie allerdings zu begründen. jvb