DigitalgesetzeE-Akte mit ärgerlichen Änderungen für Praxen

Der Bundestag hat heute den beiden Digitalgesetzen zugestimmt. Damit werden Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, künftig E-Rezepte auszustellen und E-Akten zu befüllen. Gerade bei der E-Akte habe es wieder praxisuntaugliche Änderungen in letzter Minute gegeben, kritisiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband.

Ärztinnen und Ärzte sollen bestimmte Daten in die E-Akte aufnehmen müssen, so eine neue Vorgabe im Digitalgesetz.

Berlin. E-Rezepte sollen Anfang 2024 zum Standard und für die Praxen verpflichtend werden. Das sieht ein Gesetz der Ampel-Koalition vor, das der Bundestag am Donnerstag (14.12.) beschlossen hat. Zudem sollen Anfang 2025 alle gesetzlich Versicherten elektronische Akten für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bekommen – es sei denn, man lehnt es für sich ab.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßte am Donnerstag grundsätzlich eine funktionierende Digitalisierung für Praxen und damit die Ziele der beiden Digitalgesetze. Jedoch lehnt der Verband vehement die erneut kurzfristigen Änderungen ab, die insbesondere die E-Akte betreffen. Diese seien mal wieder “über Nacht ohne Rückkopplung mit den Praktikern” ins Gesetz gekommen.

Minister sieht “Quantensprung”

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem “Quantensprung”, mit dem Deutschland nun endlich Anschluss an die Digitalisierung im Gesundheitswesen finden müsse. Für Ärztinnen und Ärzte würden die Behandlungsmöglichkeiten besser, so der Minister.

Dem Gesetz zufolge sollen die Krankenkassen bis 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte einrichten – es sei denn, man widerspricht. Die Akte soll ein persönlicher Datenspeicher sein und Versicherten ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten. Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen.

Hausärzte warnen vor “Technik-GAU”

Mit Start dieser sogenannten Opt-out-Lösung bei der E-Akte sollen Ärztinnen und Ärzte allerdings dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten in die Akte einzuspeisen. Dies wurde durch einen Änderungsantrag noch kurzfristig ins Gesetz aufgenommen. Bisher lag dies im ärztlichen Ermessen.

“Bis zum heutigen Tag funktioniert die Technik so schlecht, dass es in der Regel mehrere Minuten dauert, bis die E-Akte überhaupt eingesehen werden kann – von vernünftig eingespeisten Daten ganz zu schweigen. All dies ist mit unserem dicht getakteten Praxisalltag absolut unvereinbar”, macht Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes deutlich. Es sei für die Regierung Zeit, dass sie den “Technik-GAU in den Griff” bekommt, sonst sei das Chaos in den Praxen programmiert.

Daten sollen für Forschung besser nutzbar werden

E-Rezepte sind schon seit einiger Zeit anstelle der gewohnten rosa Zettel in Apotheken einzulösen. Das Gesetz macht es nun vom 1. Januar 2024 an für Ärztinnen und Ärzte allerdings verpflichtend, Rezepte elektronisch auszustellen.

Ein zweites Gesetz soll ermöglichen, an einer zentralen Zugangsstelle Daten verschiedener Quellen zu verknüpfen – etwa aus Krebsregistern und von Kassen. Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Lauterbach sagte, dies sei ein Durchbruch für die Forschung, um die Versorgung zu verbessern.

Quelle: dpa/jvb

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.