Berlin. E-Rezepte sollen Anfang 2024 zum Standard und für die Praxen verpflichtend werden. Das sieht ein Gesetz der Ampel-Koalition vor, das der Bundestag am Donnerstag (14.12.) beschlossen hat. Zudem sollen Anfang 2025 alle gesetzlich Versicherten elektronische Akten für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bekommen – es sei denn, man lehnt es für sich ab.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßte am Donnerstag grundsätzlich eine funktionierende Digitalisierung für Praxen und damit die Ziele der beiden Digitalgesetze. Jedoch lehnt der Verband vehement die erneut kurzfristigen Änderungen ab, die insbesondere die E-Akte betreffen. Diese seien mal wieder “über Nacht ohne Rückkopplung mit den Praktikern” ins Gesetz gekommen.
Minister sieht “Quantensprung”
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem “Quantensprung”, mit dem Deutschland nun endlich Anschluss an die Digitalisierung im Gesundheitswesen finden müsse. Für Ärztinnen und Ärzte würden die Behandlungsmöglichkeiten besser, so der Minister.
Dem Gesetz zufolge sollen die Krankenkassen bis 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte einrichten – es sei denn, man widerspricht. Die Akte soll ein persönlicher Datenspeicher sein und Versicherten ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten. Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen.
Hausärzte warnen vor “Technik-GAU”
Mit Start dieser sogenannten Opt-out-Lösung bei der E-Akte sollen Ärztinnen und Ärzte allerdings dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten in die Akte einzuspeisen. Dies wurde durch einen Änderungsantrag noch kurzfristig ins Gesetz aufgenommen. Bisher lag dies im ärztlichen Ermessen.
“Bis zum heutigen Tag funktioniert die Technik so schlecht, dass es in der Regel mehrere Minuten dauert, bis die E-Akte überhaupt eingesehen werden kann – von vernünftig eingespeisten Daten ganz zu schweigen. All dies ist mit unserem dicht getakteten Praxisalltag absolut unvereinbar”, macht Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes deutlich. Es sei für die Regierung Zeit, dass sie den “Technik-GAU in den Griff” bekommt, sonst sei das Chaos in den Praxen programmiert.
Daten sollen für Forschung besser nutzbar werden
E-Rezepte sind schon seit einiger Zeit anstelle der gewohnten rosa Zettel in Apotheken einzulösen. Das Gesetz macht es nun vom 1. Januar 2024 an für Ärztinnen und Ärzte allerdings verpflichtend, Rezepte elektronisch auszustellen.
Ein zweites Gesetz soll ermöglichen, an einer zentralen Zugangsstelle Daten verschiedener Quellen zu verknüpfen – etwa aus Krebsregistern und von Kassen. Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Lauterbach sagte, dies sei ein Durchbruch für die Forschung, um die Versorgung zu verbessern.
Quelle: dpa/jvb