"Rauchende Köpfe"E-Akte: Das kommt auf die Praxen zu

Die elektronische Patientenakte (E-Akte) hat das Potenzial, die Versorgung der Versicherten zu verbessern. Ärztinnen und Ärzte würden einen leichteren und schnelleren Datenaustausch begrüßen. Ein Blick in den Plan der Gematik.

Die Möglichkeit einer E-Akte gibt es für Versicherte seit 2021.

Die elektronische Patientenakte (E-PA) soll Chancen zur besseren Behandlung bieten. Ein Überblick über beteiligte Mitbehandler, von anderen verordnete Medikation, ein schnellerer Datenaustausch zwischen allen Beteiligten sowie ein besserer Überblick für die Versicherten selbst, sind nur ein paar der denkbaren Vorteile.

Damit der Mehrwert bei Praxisteams und Versicherten zu spüren ist, wird eine gute Umsetzung im Praxisverwaltungssystem (PVS) das A und O sein. Ende Januar haben die Gesellschafter der Gematik – ausgenommen die ärztlichen Stellvertreter – die technischen Spezifikationen beschlossen [1, 2, 3]. Was kommt nach dem Gematik Fachkonzept “ePA für alle” (Stand 25.1.) also auf Praxen zu?

Ambitionierter Zeitplan

Die Möglichkeit einer E-Akte gibt es für Versicherte seit 2021. Von 15. Januar 2025 an soll aber auf die “Opt-out”-Lösung umgestellt werden (“Der Hausarzt” 3/24): Man erhält grundsätzlich eine E-Akte – es sei denn, man hat dem innerhalb von sechs Wochen nach der Information der Kasse widersprochen.

Bis Mitte Januar sollen die Kassen ihren Versicherten eine E-Akte zur Verfügung stellen. Nach den Erfahrungen mit E-AU und E-Rezept bezeichnen selbst diese den Zeitplan als ambitioniert. Starten soll die E-Akte ab Januar 2025 mit Basisfunktionen, Updates im Juli 2025 und Januar 2026 sollen weitere Funktionen hinzufügen (siehe Kasten unten).

Diese Daten sind anzulegen

Mit dem Digital-Gesetz wurden Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Behandlungsdaten in die E-Akte einzutragen – außer Versicherte lehnen dies ab. Zu dokumentieren sind Medikationsinformationen (Medikationsliste, AMTS-relevante Zusatzinformationen, Medikationsplan), Klinik-Entlassbriefe, Arztbriefe aus Akutversorgung und ambulanter Behandlung, Labor und E-Bildbefunde.

Merke: Auf Wunsch der Versicherten können Dokumente auch hochgeladen und dann verschattet werden. Über diese Option muss bei Daten aufgeklärt werden, die eine Stigmatisierung oder Diskriminierung zur Folge haben könnten (wie sexuell übertragbare Infektionen, psychische Erkrankungen, Schwangerschaftsabbruch) – hier ist die Eintragung freiwillig. Lehnen Versicherte dies ab, müssen Ärztinnen und Ärzte dies in ihrem PVS dokumentieren.

E-GK ermöglicht Zugriff

Um die Akte zu nutzen, braucht es eine Zugriffsberechtigung im “Behandlungskontext”: Zunächst ist ein Anschluss der Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) nötig. Anfangs soll der Zugriff auf die E-PA über das Einlesen der Versichertenkarte in der Praxis gewährt werden. Weitere Wege sollen folgen.

Wichtig: Das Einlesen soll reichen, die PIN-Eingabe der E-GK soll nicht nötig sein. Privatversicherte besitzen eine Gesundheits-ID und können Ärztinnen und Ärzten über ihre E-PA-App den Zugriff erlauben.

Die Berechtigung bleibt für 90 Tage bestehen, plant die Gematik. Wer als Versicherter die E-PA-App nutzt, könne den Zugriffszeitraum verlängern oder verkürzen. Hausärztinnen und -ärzte könnten so etwa als “Vertrauensleistungserbringer” eingerichtet werden.

Ausblick: Langfristig soll es möglich werden, dass Leistungserbringende sehen können, welche anderen Einrichtungen ebenso Zugriff haben. Zudem soll Institutionen ohne Patientenkontakt (wie Labore) oder aus dem EU-Ausland der Zugriff auf die Patientenkurzakte gewährt werden können.

Darüber hinaus sollen Versicherte jederzeit selbst festlegen können, wer welche Daten sehen kann oder nicht. Einerseits soll es möglich werden, den Zugriff auf bestimmte Daten für Leistungserbringende zu beschränken. Andererseits sollen Versicherte Daten auch “verbergen” oder diese ganz löschen können.

Noch zu klären ist die Frage, wie Ärztinnen und Ärzte auf die Vollständigkeit der Daten vertrauen können und wie sich dies haftungsrechtlich auswirkt. Zumindest wird jeder Zugriff in der Akte protokolliert.

Wie läuft die Nutzung?

Ärztinnen und Ärzte sehen die Akteninhalte über ihre PVS, dabei soll direkt zu erkennen sein, wenn es neue Dokumente gibt. Zudem soll man im PVS Voreinstellungen hinterlegen können, welche Inhalte einem grundsätzlich angezeigt werden sollen. Bislang zeigen die Erfahrungen wie beim E-Rezept, dass eine gute Bedienbarkeit stark von der jeweiligen Praxissoftware abhängt.

Hier könnten bis zum Start im Januar 2025 aber die zu vereinbarenden Qualitätsstandards, die Zertifizierung der Systeme sowie der Druck, der durch eine Massenanwendung entsteht, noch dafür sorgen, dass die “Usability” deutlich zunimmt [4].

Idealerweise – so beschreibt es auch die Gematik – soll der Austausch oder Übertragung der Daten zwischen Praxissoftware und Akte für ein oder mehrere Dokumente gleichzeitig “mit einem Klick” möglich sein. Das Aufrufen der Akte und Hochladen eines Inhalts unter 5MB soll höchstens drei Sekunden dauern, so die Gematik.

Ladezeiten von unter drei Sekunden werden auch aus Ärztekreisen immer wieder als wünschenswert genannt, damit die Anwendung gut in den Praxisablauf integriert werden kann [5, 6].

Start mit Basissuche

Ebenso aus ärztlicher Sicht immanent wichtig ist eine gute Suchfunktion innerhalb der E-PA. Dies ist ein Hauptgrund, warum die Ärzteseite im Gematik-Kreis den Spezifikationen nicht zugestimmt hat. Zuerst sollen Ärztinnen und Ärzte nämlich nur in den Metadaten der Dokumente suchen können, was die meisten als nicht praxistauglich beurteilen.

Die Ärzteschaft, darunter der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, fordert daher von Anfang an eine Volltextsuche. Zudem kritisiert sie, dass kein “zentraler Virenscanner für die Inhalte der E-PA vorgesehen ist”. [3]

Beides wäre technisch sogar möglich, sagt etwa IT-Experte und Ex-Gematik-Mitarbeiter Mark Langguth [7]. Denn bislang wurden Daten von Ende zu Ende verschlüsselt, sodass sie vor der Bearbeitung erst heruntergeladen und vom Konnektor entschlüsselt werden mussten. Inzwischen hat die Gematik aber einen Umbau auf eine “vertrauenswürdige Ausführungsumgebung (VAU)” beschlossen – eine Art Transportverschlüsselung.

Für eine definierte Zeit kann der Akten-Server dann mit den Daten im Klartext arbeiten. Dies macht laut Langguth Volltextsuchen und Virenscan auf dem Server möglich. Ein weiterer Vorteil: Die E-Akte soll damit stabiler und insbesondere schneller laufen! Zumindest die Volltextsuche soll später mit einem Update in die E-PA kommen, heißt es inzwischen aus der Gematik.

Quellen:

1. Gematik. Fachkonzept elektronische Patientenakte für alle. Version 1.0.0_RC_2 vom 25.1.24 (zuletzt angerufen 29.2.24)

2. Pressemitteilung der Gematik vom 30.1.24 (zuletzt abgerufen 29.2.24)

3. Pressemitteilung von BÄK, KBV, KZBV, BZÄK, DKG und DAV vom 13.2.24. Online (zuletzt abgerufen am 29.2.24)

4. Podcast ÄrzteTag vom 13.2.24. Ist die ePA schon bereit für den Praxisalltag, Frau Dr. Spöhrer?

5. Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Eckpunktepapier zur Nutzung der elektronischen Patientenakte im hausärztlichen Versorgungsalltag. Stand 9.12.22. (zuletzt abgerufen am 29.2.24)

6. Spöhrer K. ePA im Praxisalltag – viel Potenzial, viele Probleme. Tagesspiegel Background, 21.7.23. (zuletzt abgerufen 29.2.24)

7. Grätzel von Grätz P. ePA: Ärzteschaft sieht Nachbesserungsbedarf (zuletzt abgerufen am 29.2.24)

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