Der Start der E-PA für alle kommt zu einem Zeitpunkt, der für die Praxen nicht der beste ist. Denn wenn der bundesweite Roll-out tatsächlich im Februar 2025 kommt, geht es in den Praxen wieder hoch her. Die Infektsaison wird viele Menschen mit Atemwegserkrankungen in die Praxen treiben.
Immens wichtig ist deshalb, dass die E-PA zu ihrem Start technisch so ausgereift ist, dass sie im Alltag bestehen kann und die Abläufe der Praxis nicht durch technische Unreife oder fehlerhafte Programmierungen zum Erliegen bringt. Auch darf das Befüllen der E-PA durch die Ärztinnen und Ärzte nicht zeitraubend sein – schnell und zuverlässige Zugriffszeiten müssen gewährleistet sein, fordert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband.
Dauerhafter Zugriff sinnvoll
Damit Ärztinnen und Ärzte die E-PA auch nutzen können und sie für Versicherte Vorteile bringe, solle die versprochene Volltextsuche möglichst schnell umgesetzt werden. Bevor die Volltextsuche kommt, müssen Praxen zunächst mit PDF arbeiten und – wenn sie Befunde in die Patientenakte einspielen – die Dokumente mit Metadaten (Praxis, Autor etc.) versehen. Diese Befüllung der Metadatenfelder – so eine weitere Anforderung aus Sicht der Ärzteschaft – muss in den PVS-Systemen einfach, automatisch und eindeutig ausgefüllt werden können.
Dass die Zugriffsmöglichkeit auf die E-PA mit dem Stecken der Chipkarte des Versicherten für Hausärztinnen und Hausärzte auf 90 Tage begrenzt ist, ergibt für die hausärztliche Versorgung wenig Sinn. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordert daher den dauerhaften Zugriff auf die E-PA.
Schließlich ist es die Hausärzteschaft, die die Koordination ihrer Patienten in der Gesundheitsversorgung übernimmt und diese oft jahrzehntelang kennt. HZV-Patienten haben sich ohnehin für die Langzeitbetreuung durch die Hausarztpraxis ausgesprochen.
red