Digitalisierung„Wir brauchen eine hundertprozentig ausfallsichere TI-Infrastruktur!“

Ständig müssen Praxen mit Ausfällen der Telematikinfrastruktur (TI) kämpfen. Es kann nicht sein, dass Hausärztinnen und Hausärzte den Preis für fehlerhafte Technik zahlen müssen, so der Hausärztinnen- und Hausärzteverband.

Alleine neun Anträge drehten sich in Leipzig um die Digitalisierung.

Leizpig. Die Digitalisierung wird immer mehr zum Hemmschuh für die Praxen, kritisierte Dr. Markus Beier. Der Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes erinnerte am Samstag (13.4.) bei der Frühjahrstagung in Leipzig in diesem Zusammenhang an die ständigen Probleme mit dem E-Rezept. Kontinuierlich müssten Ärztinnen und Ärzte wegen Ausfällen teure IT-Techniker einbestellen, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssten.

Damit die Hausärztinnen und Hausärzte nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben, sollten diese in die TI-Pauschalen eingepreist werden, unterstrich Beier die Forderung des Verbands an die Politik. Es könne nicht sein, dass die Ärzte für den Technikmurks von Gematik und Co. zahlen müssen.

Neun Anträge drehten sich bei der Frühjahrstagung um die Digitalisierung. Auch der Antrag: “Bessere Digitalisierung der Praxen durch gute Arzt-Informations-Systeme (AIS)”, in dem die Hausärztinnen und Hausärzte mehr Kontrollen der AIS-Anbieter fordern, wurde von den Delegierten einstimmig angenommen.

“Die bisherigen Zertifizierungen fußen zu einem zu großen Teil auf Selbstauskünften und Versprechungen. Was diese wert sind, erleben die Kolleginnen und Kollegen dann in den Praxen. Es braucht mehr Kontrolle und die Möglichkeit, empfindliche Geldstrafen zu verhängen, wenn Systeme immer wieder versagen. Der letzte Schritt muss dann der Entzug der Zulassung sein”, erklärten die beiden Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Beier den Antrag.

Auf die wichtigste Forderung wies Dr. Kristina Spöhrer, Mitglied des Vorstandes und im Forum Digitales, hin: Jede Anwendung muss, bevor sie in der Versorgung ankommt, eine umfangreiche Test- und Erprobungsphase durchlaufen haben – und zwar bis in die Praxis hinein.

Keine digitalen Glücksspiele mehr für die Praxen

Was passiert, wenn das nicht geschieht, haben die Praxen schmerzlich beim E-Rezept erlebt. “Uns wurde ein gut funktionierender, analoger Prozess weggenommen. Dafür haben wir ein Glücksspiel bekommen”, erklärte Spöhrer.

Dabei wurden Patientinnen und Patienten vor der Einführung am 1. Januar 2024 nicht informiert (das mussten die Praxisteams übernehmen) und ganze Versorgungsprozesse (zum Beispiel Pflegeheime) wurden nicht berücksichtigt. Regelmäßig meldet die Gematik außerdem über einen WhatsApp-Kanal, welche Anwendung gerade mal wieder nicht funktioniert.

Das alles darf bei der Elektronischen Patientenakte (E-PA), die ab 2025 für alle kommt, nicht mehr passieren, meinte Spöhrer.

Jede Menge offener Fragen

Aber schon jetzt gibt es eine Menge ungeklärter Fragen und kritische Punkte: So enthält die E-PA nur einen Haufen von PDF-Dokumenten, eine Volltextsuche ist nicht vorgesehen. Ein zentrales Element – ein Medikationsplan bzw. eine elektronisch vollständige Medikationsliste – ist ebenfalls zu Beginn nicht vorgesehen, sondern lediglich in abgespeckter Form einer Medikationsliste aus E-Rezepten. Bisher nicht geklärt ist auch: Wer darf wann wie was in der E-PA verändern, so Spöhrer.

So geht es nicht, meinte Spöhrer und fordert auch mit Blick auf die Einführung der E-PA und neuer Anwendungen: „Wir brauchen eine hundertprozentig ausfallsichere TI-Infrastruktur!“

Auch sei es wichtig, vor Einführung einer wichtigen TI-Anwendung eine breite Informationskampagne für Patientinnen und Patienten aufzulegen. Auch wenn das Startdatum 1. Januar 2025 noch so schön klinge: Der Gesetzgeber müsse verstehen, dass der Start einer neuen TI-Anwendung für Praxen nicht mitten in die Infekt-Saison fallen dürfe.

Bitte nicht: Hier so, da so

Die Erfahrung beim E-Rezept habe gezeigt: Hier wäre es wichtig gewesen, die E-Verordnung für alle Konstellationen (Betäubungsmittel, Heil- und Hilfsmittel) für alle Versicherten einheitlich zu gestalten und einzuführen und nicht scheibchenweise.

 

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